Sofort Hilfe
Sofort nach Beitritt können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen und wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihres mietrechtlichen Anliegens.
Werden Sie Mitglied, wir unterstützen Sie.
Das ist der Mieterverein zu Hamburg
Ob Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder Ärger mit der Baustelle nebenan: Sie haben ein konkretes mietrechtliches Problem. Unsere Online-Checks bieten einen ersten Überblick.
Informieren Sie sich auf unserer Webseite. Unser Mietwissen A-Z und die Mediathek bieten Orientierung zu allen wichtigen Mietthemen.
Wir bieten unseren Mitgliedern rechtliche Beratung und außergerichtliche Vertretung bei allen mietrechtlichen Problemen. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch Jurist:innen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind.
Nicht immer lässt sich ein Streit ohne Gerichtsverfahren klären. Als Mitglied sind Sie nach drei Monaten rechtsschutzversichert, falls es zum Prozess mit der Vermieterseite kommt.
In manchen Fällen ist neben der Rechtsberatung die Unterstützung vor Ort erforderlich. Unsere Expert:innen begleiten Sie zum Beispiel bei der Wohnungabnahme. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
Ihr Engagement ist gefragt! Bringen Sie sich ein bei den regelmäßigen Treffen der bestehenden Initiativen oder gründen Sie mit unserer Unterstützung eine eigene!
Jede:r Mieter:in in Hamburg und Umgebung kann Mitglied im Mieterverein zu Hamburg werden. Die Mitgliedschaft ist erforderlich, damit man sich vom Mieterverein rechtlich beraten und aktiv unterstützen lassen kann. So schreibt es das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.
Sofortiger Rat und Hilfe
des Mietervereins
Beratungsanfragen online
stellen und Daten verwalten
DMB Rechtsschutzversicherung
ohne weitere Kosten
Deutschlandweite Beratung
und politische Vertretung
Sobald Ihr Beitritt bestätigt wurde, stehen Ihnen alle Leistungen des Mietervereins zu Hamburg zur Verfügung.
Dazu gehört neben einer umfassenden mietrechtlichen Beratung durch unsere Rechtsabteilung auch die Nutzung unseres Mitgliederbereichs mit zahlreichen Funktionen und Hilfsangeboten.
Schauen Sie in unseren Fragen und Antworten nach oder melden Sie sich unter:
Ihre Fragen. Unsere Antworten.Die wichtigesten Informationen zur Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mietervereins zu Hamburg können Sie sämtliche mietrechtlichen Fragen klären. Egal, welches mietrechtliche Anliegen Sie haben, egal, wie viele Fragen entstehen, unsere Rechtsabteilung gibt Ihnen Auskunft und übernimmt auch Ihre Vertretung gegenüber der Vermieterseite, falls dies erforderlich wird. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Mietrecht. Wir wissen, wie Hamburgs Vermieter:innen und die Gerichte ticken! Durch unsere Beratung erhalten Sie nicht nur eine Auskunft zur bestehenden Rechtslage, sondern eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Handlungsempfehlung.
Entsteht eine Rechtsfrage frühestens drei Monate nach Beitritt, greift unsere Rechtsschutzversicherung, die 90 Prozent aller Kosten eines eventuell notwendigen gerichtlichen Verfahrens übernimmt.
Sie haben Zugriff auf unseren Mitgliederbereich, wo Sie Ihre Rechtsfragen stellen und uns Dokumente hochladen können. Dort finden Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Fall. Durch unsere digitalen Abläufe bekommen Sie kurzfristig Rückmeldung und behalten stets den Überblick.
Sie erhalten unser MieterJournal mit aktuellen Informationen und Geschichten rund ums Thema Mieten und Wohnen.
Sie erhalten Rabatte bei Umzugsunternehmen und Schlüsseldiensten. An unserem Hauptstandort können Sie unsere Infothek mit den jeweils aktuellen Info-Blättern kostenlos nutzen, mietrechtliche Ratgeber und nützliche Alltagshelfer wie Hygrometer zur Schimmelverhütung zu besonders günstigen Konditionen erwerben.
Sie sind Teil einer starken Solidargemeinschaft! Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich hamburg- und bundesweit ein für die Interessen aller Mieterinnen und Mieter. Als Mieter:in profitieren Sie von unserer Arbeit ganz konkret, zum Beispiel durch die in Hamburg geltende abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete, einen verlängerten Kündigungsschutz nach Umwandlung oder die Geltung der Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet
Der Mitgliedsbeitrag kostet 81 Euro je Haushalt im Jahr (monatlich also 6,75 Euro). Ob Single, Familie oder Wohngemeinschaft: Wenn Sie in derselben Wohnung leben und denselben Mietvertrag geschlossen haben, zahlen Sie nur einmal den Beitrag für alle unsere Leistungen. Geringverdienende, Empfänger:innen von Sozialleistungen, Schüler:innen, Studierende sowie Mitglieder von SoVD, Verdi und IGBCE erhalten auf Antrag eine Beitragsermäßigung und zahlen nur 67,80 Euro.
Nach Anmeldung in unserem Mitgliederbereich können Sie jederzeit eine neue Beratung starten und relevante Dokumente hochladen. Eine „Bedienungsanleitung“ für unseren Mitgliederbereich finden Sie hier.
Bitte helfen Sie uns, Ihnen zu helfen! Indem Sie Ihre Beratungsanliegen über unseren Mitgliederbereich an uns richten, ermöglichen Sie uns die optimale Bearbeitung Ihres Anliegens, auch unter Zuhilfenahme digitaler Unterstützung. Auf persönliche oder telefonische Termine verzichten wir zu Beginn der Beratung. Falls erforderlich, werden sie zwischen Ihnen und Ihrer/ihrem Rechtsberater:in individuell abgestimmt.
Dringende rechtliche Fragen können Sie über unsere telefonische Kurzauskunft klären. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 040/87979-222 (montags bis donnerstags, 9 bis 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr).
Eine „Bedienungsanleitung” für den Mitgliederbereich finden Sie hier.
Verbraucher:innen sind es gewohnt, dass sie die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen im Internet innerhalb von zwei Wochen widerrufen können. Allerdings gilt dies nicht beim Beitritt zu einem Verein. Die Mitgliedschaft im Mieterverein zu Hamburg eröffnet zwar unter Anderem den Anspruch auf die satzungsmäßigen Leistungen des Vereins, die mit dem Mitgliedsbeitrag finanziert werden und die zum Beispiel bei der Beratungsleistung auch einen kommerziellen Marktwert besitzen. Der Eintritt in den Verein als solcher ist aber nicht als Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zu werten, sondern lediglich der Ausdruck des Wunsches, der Gemeinschaft der Mitglieder dieses Vereins anzugehören.
Wer Sozialleistungen bezieht, kann im Bedarfsfall eine einjährige Mitgliedschaft im Mieterverein erwerben. Dazu besorgen Sie sich eine Kostenübernahmebescheinigung bei Ihrem Leistungsträger. Eine Beitrittserklärung brauchen Sie nicht auszufüllen, weil Sie auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Mieterverein und der Sozialbehörde Mitglied werden.
Für die Beitragszahlung nutzen Sie bitte das risikofreie Lastschrift-Einzugsverfahren. Eine Lastschriftermächtigung können Sie uns bequem und sicher im Mitgliederbereich unserer Internetseite erteilen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne ein Formular per Post zu, nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Natürlich können Sie den Beitrag auch per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen. Nutzen Sie dazu unsere Kontoverbindung bei der Hamburger Sparkasse (IBAN: DE08 2005 0550 1235 1289 21). Setzen Sie Ihre Mitgliedsnummer in den Verwendungszweck.
Der erste Jahresbeitrag sowie die Aufnahmegebühr werden mit Ihrem Beitritt zum Mieterverein fällig. Nach 12 Monaten wird der für das dann laufende Jahr bis Jahresende noch zu zahlende anteilige Beitrag fällig. Ab dem nächsten Jahr der Mitgliedschaft wird der Beitrag kalenderjährlich im Voraus bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren.
Bei Erwerb der Mitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig.
Gemäß unserer Satzung wird der Mitgliedbeitrag jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig. Die Stellung einer Rechnung ist nicht notwendig und erfolgt durch uns nicht. Daher achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Mitgliedbeitrag jeweils rechtzeitig zur Anweisung bringen, wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Mit der Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags erwerben Sie unter anderem das Recht, Ihre mietrechtliche Fragen durch unsere Rechtsabteilung klären zu lassen. Solche mit einer Gegenleistung verbundenen Zuwendungen sind nicht steuerlich absetzbar. Wenn Sie über Ihren Mitgliedsbeitrag hinaus eine Spende an den Mieterverein richten, erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung für die steuerliche Geltendmachung.
Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist neben der rechtlichen Beratung durch unsere Fachjurist:innen auch eine Mietrechtsschutzversicherung. Diese deckt 90 Prozent der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens ab. Sie gilt für alle Auseinandersetzungen, die frühestens drei Monate nach Beitritt entstehen.
Der Rechtsschutz greift für Angelegenheiten, die nach dreimonatiger Mitgliedschaft entstehen („Wartefrist“). Deshalb ist es wichtig, dem Mieterverein zu Hamburg beizutreten, schon bevor es Mietprobleme gibt. Für die optimale Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht können Sie sich selbstverständlich Ihre:n Rechtsanwält:in frei wählen. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen auch gern eine:n Rechtsanwält:in.
Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes deckt 90 Prozent der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens ab. Wenn ein Prozess nicht vollständig gewonnen wird, zahlen Sie lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens allerdings 100 Euro. Ihre Selbstbeteiligung ist gedeckelt auf 500 Euro. So haben Sie Ihre Kosten unter Kontrolle!
Am besten ist, wenn sich eine Auseinandersetzung ohne Gerichtsverfahren klären lässt. Dies ist das Ziel unserer Rechtsberatung, die Sie als Mitglied uneingeschränkt in Anspruch nehmen können. Die Beratung und der Versuch einer außergerichtlichen Klärung durch den Mieterverein sind zugleich zwei Bedingungen dafür, dass die Rechtsschutzversicherung später Ihren Anteil der Kosten des Gerichtsverfahrens übernimmt. Die dritte Bedingung ist, dass Erfolgsaussichten für die Durchsetzung oder Abwehr der streitigen Ansprüche bestehen.
Die Mitgliedschaft im Mieterverein endet durch Tod, Ausschluss oder Kündigung des Mitglieds. Die Satzung schreibt eine Mindestmitgliedschaft von zwei Kalenderjahren vor. Im Falle der Kündigung endet die Mitgliedschaft immer zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Zum Ende der Mindestmitgliedschaft und danach zum Ende eines jeden Jahres kann die Mitgliedschaft bis zum 30. September (Zugang der Kündigung beim Mieterverein) des betreffenden Jahres gekündigt werden. Kündigungen, die uns nach dem 30. September erreichen, wirken auf den 31.12. des Folgejahres.
Die Kündigung hat gemäß unserer Satzung schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Wir akzeptieren auch Kündigungen per E-Mail, Fax oder einfachem Brief. Wichtig ist aber, dass uns die Kündigung auch zugeht. Das klappt bei Briefen, E-Mails oder Faxen nicht in 100 Prozent der Fälle, wie uns Mitglieder berichten. Seien Sie aber versichert, dass wir jede Kündigung beachten, die uns zur Kenntnis gelangt. Sie erhalten von uns grundsätzlich eine Kündigungsbestätigung.
Nach der Satzung endet die Mitgliedschaft sofort mit dem Tod des (Haupt-)Mitglieds. Der für das Jahr gezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Die Mitgliedschaft kann aber auf Wunsch mit den Haushaltsangehörigen fortgesetzt werden, soweit sie als Partnermitglieder eingetragen waren. Nicht immer bekommen wir zeitnah Kenntnis vom Tod eines Mitglieds. Sobald wir informiert werden finden wir mit den Hinterbliebenen eine Lösung.
Gemäß der Satzung können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn Beitragsrückstände in Höhe von mehr als einem halben Jahresbeitrag bestehen und wenn deren Verhalten mit den Grundsätzen und Zielen des Mietervereins zu Hamburg nicht vereinbar ist.
Wenn Sie die Zahlung des Jahresbeitrages nicht rechtzeitig erledigen, erhalten Sie von uns eine Zahlungserinnerung per Post oder Mail. Sollte danach immer noch keine Zahlung eingehen, erhalten Sie von uns eine 1. und eine 2. Mahnung. Die beiden Mahnungen werden mit Mahngebühren in Höhe von jeweils 4,00 Euro belegt. Wenn es dann immer noch Beitragsrückstände gibt, wird das säumige Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen und wir übergeben die Angelegenheit der Creditreform. Auf diese Art und Weise können wir unsere Verwaltung entlasten und uns weitestgehend unsere Hauptaufgabe, der mietrechtlichen Beratung und Betreuung unserer Mitglieder widmen.
Einer Mitgliedschaft können mehrere Personen zugeordnet werden. Am besten ist, alle Personen, die im Mietvertrag auf der Mieterseite stehen, sind auch im Mieterverein als Mitglieder zu dieser Mitgliedschaft registriert. Dabei übernimmt eine Person die Rolle des Hauptmitglieds und die anderen Personen sind Partnermitglieder. Scheidet das Hauptmitglied aus dem Mietverhältnis aus, kann eines der Partnermitglieder als Hauptmitglied nachrücken.
Wenn Sie umziehen, Ihre Rufnummer wechseln oder die E-Mail-Adresse sich ändert, können wir Sie nicht mehr zuverlässig erreichen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns Ihre Änderung Ihrer Adress- und Kontaktdaten unverzüglich mitteilen. Nutzen Sie dafür den Mitgliederbereich auf unserer Internetseite. Wenn wir keine aktuelle Anschrift von Ihnen haben und Sie vergessen, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, erreichen Sie unsere Erinnerungs- und Mahnschreiben nicht. Dann kommt es vor, dass unsere Mitglieder erst von der Creditreform einen Brief bekommen. Da ist Ärger vorprogrammiert, der sich leicht vermeiden lässt, wenn Sie Ihre Daten bei uns aktuell halten.
Ehemalige Mitglieder sind uns jederzeit willkommen! Wenn Sie dem Mieterverein vor Ablauf von zwei Jahren nach Ende der vorangegangenen Mitgliedschaft erneut beitreten, entfällt sogar die Aufnahmegebühr. Falls Sie wegen Zahlungsverzugs oder aus anderen Gründen aus dem Mieterverein ausgeschlossen worden sind, behalten wir uns aber vor, Ihren erneuten Beitritt zu prüfen und Bedingungen daran zu knüpfen, zum Beispiel den Ausgleich Ihrer offenen Beiträge.
Ja, sofern ein Fall dafür geeignet ist, bietet der Mieterverein zu Hamburg eine Konfliktvermittlung durch Mediation an. Diese kann etwa zwischen Nachbar:innen, Wohngemeinschaftsmitgliedern und auch zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen oder Untervermieter:innen und Untermieter:innen durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoblatt.
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