Bei der Neuvermietung unzulässig hingelangt

Jährliche Mieterhöhung belastet die Mieterin

Weil ihr Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat, muss er Monika P. 7.500 Euro zurückzahlen, und die Miete um rund ein Drittel senken.

Erfolgsgeschcihte MieterJournal 1/2025

Monika P. sparte dank des Mietervereins viel Geld. Foto/Montage: Greulich/Scheerer

Erfolgsgeschichten

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Vielen Mieter:innen fällt es schwer, sich gegen überhöhte Mietforderungen, falsche Abrechnungen und unrechtmäßige Gebühren zu wehren. Bei diesen und vielen anderen Problemen scheuen sie eine Auseinandersetzung mit der Vermieterseite, weil sie negative Konsequenzen für ihr Mietverhältnis befürchten. Der Hamburger Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass viele Menschen ganz einfach Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Aber wir wissen auch: Angst ist ein schlechter Ratgeber! Mit unserer Serie „Erfolgsgeschichten“ möchten wir auf unserer Website und in unserem MieterJournal zeigen, dass es sich lohnt, mutig zu sein. Wir erzählen die Geschichten von Mitgliedern, die mit unserer Unterstützung auf ihr Recht bestanden haben. Wir hoffen, dass ihr Erfolg viele andere Mieter:innen motivieren wird, sich gegen unrechtmäßige Forderungen und Ungerechtigkeiten zu wehren. Wir helfen Ihnen dabei!

7.500 Euro gespart

Jedes Jahr im Frühjahr musste Monika P. zittern, wenn Post von der Wohnungsverwaltung im Briefkasten lag. Die jährliche Mieterhöhung wurde für die Barmbekerin zu einer zunehmenden Belastung. Der Grund ist die im Mietvertrag vereinbarte Indexmiete, die an die jährliche Inflation gekoppelt ist. Und da die Lebenshaltungskosten zuletzt stark angestiegen sind, wurde es für die Mieterin jedes Mal richtig teuer. „Weil ich im Mieterverein bin, sagte ich mir: Das lässt du jetzt mal überprüfen“, erinnert sich Monika P., die von sich sagt, dass sie bei solchen Dingen dann auch ganz hartnäckig sein könne. Was dann passierte, übertraf alle Erwartungen, schildert sie ihre Erfolgsgeschichte.

Die Überprüfung durch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Mietervereins ergab in ihrem Fall: Die Erhöhung der Indexmiete war zwar nicht zu beanstanden, aber die Miete, die P. beim Einzug in die Wohnung Ende 2020 zahlen musste, viel zu hoch angesetzt. Ihr Vermieter hatte die in Hamburg seit zehn Jahren geltende Mietpreisbremse schlicht ignoriert und bei der Neuvermietung kräftig hingelangt. Der Preis lag mehr als zehn Prozent über der üblichen Vergleichsmiete, denn laut dem Mietenspiegel wohnt Monika P. in einer normalen Wohnlage.

Der Brief, mit dem Mieterverein dann gegenüber dem Vermieter die überhöhte Miete rügte, zeigte dann auch rasch Wirkung. Weil der Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt wurde, konnte die Mieterin die gesamte seit Vertragsbeginn fällig gewordene, zu viel gezahlte Miete zurückverlangen: Mehr als 7.500 Euro kamen für Monika P. zusammen, ohne dass sie dafür vor Gericht ziehen musste. „Damit hätte ich nie gerechnet. Das war toll“, sagt sie. Der unerwartete Geldsegen ermöglichte ihr sogar, früher in Rente zu gehen als sie ursprünglich geplant hatte. „Das hätte ich nicht machen können, wenn die Mieter weiterhin so stark gestiegen wäre.“  Hätte sich Monika P. nicht gewehrt, würde ihre Warmmiete mittlerweile bei 1.000 Euro liegen. Eine Summe, die für sie nur schwer zu stemmen wäre.

Bleibt die Indexmiete, deren Auswirkungen Monika P. allerdings jetzt nicht mehr so stark wie vor zwei Jahren spürt. „Kurioserweise ist meine jetzige Miete immer noch niedriger als zum Zeitpunkt meines Einzugs“, sagt sie. Um für die Zukunft schon etwas ansparen zu können, hat sie deshalb einen Minijob im Büro eines Sportvereins in der Nachbarschaft angenommen. Sie hofft, dass die Inflation die Miete nicht wieder so weit nach oben treibt.

In ihrer hellen Zweizimmer Wohnung mit schönem Holzfußoden fühlte sich die aktive Frau von Anfang an wohl. „Ruhig und verkehrsgünstig gelegen. Der Stadtpark in der Nähe. Für mich perfekt“, berichtet die aktive Frau, die oft Spaziergänge in Richtung Stadtparksee unternimmt. Auch mit der Verwaltung, die der Vermieter beauftragt hat, gab es ansonsten noch niemals Stress. „Die kümmern sich, die Küche und das Badezimmer wurden bei meinem Einzug komplett neu gemacht. Auch neue Heizkörper wurden eingebaut.“ Es sei eine Wohnung mit normalem Standard, für die sie mit rund 650 Euro Warmmiete für etwas mehr als 50 Quadratmeter nun endlich einen normalen Preis bezahle. In diesen vier Wänden möchte sie alt werden und bleiben, „solange ich hier die Treppen raufkomme“, verrät sie.

Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 79.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

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