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13.01.2022

Änderung der Heizkostenverordnung: mehr Transparenz hat ihren Preis

Ab Januar 2022 müssen Mieterinnen und Mietern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, wenn funkablesbare Geräte bereits installiert sind, ansonsten spätestens ab Januar 2026.

Zurzeit bekommen viele Mieterinnen und Mieter Post von ihren Vermietern, die sie über eine neue Gebühr im Zusammenhang mit ihrer Heizkostenabrechnung informiert. So verpflichtet eine Änderung der Heizkostenverordnung, die zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, Vermieter, Mieterinnen und Mieter jeden Monat über ihren Verbrauch aufzuklären, sofern fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Trifft dies nicht zu, müssen diese bis Ende 2026 nachgerüstet werden.

Folgende Mindestangaben müssen mitgeteilt werden:

  • Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden,
  • ein Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats desselben Mieters sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres desselben Mieters und
  • ein Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch in der Liegenschaft oder der Nutzergruppe.

Die Kosten für diesen zusätzlichen Service, der meist an externe Dienstleister ausgelagert wird, dürfen Vermieter über die Betriebskostenabrechnung umlegen. So informiert Hamburgs größte Vermieterin, die städtische Saga Unternehmensgruppe, ihre Mieterinnen und Mieter aktuell darüber, dass zukünftig jährlich Mehrkosten in Höhe von bis zu 7 Euro auf sie zukommen werden.

Verstößt der Vermieter gegen diese neu eingeführten Pflichten, bestehen Kürzungsansprüche der Mieter.

Die Novelle der Heizkostenverordnung basiert auf Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die nun in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Mieterverein-Geschäftsführer Rolf Bosse begrüßt die zusätzliche Transparenz für Mieterinnen und Mieter. „Es kommt aber auch darauf an, dass die Kosten der Bereitstellung der Daten in einem angemessenen Rahmen bleiben. Messdienstleister dürfen keine überhöhten Gebühren verlangen. Wir werden die Entwicklung der Kosten beobachten und die Betriebskostenabrechnungen unserer Mitglieder genau prüfen“, sagt Bosse. Denn auch die Kosten der Messdienstleister stünden immer wieder in der Kritik, so dass der Mieterverein auch in Bezug auf deren Vergütung mehr Transparenz fordert.

 

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