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05.04.2022

Ampel-Koalition einigt sich auf Neuregelung beim CO2-Preis

Mieterinnen und Mieter sollen Klimaabgabe nicht mehr alleine zahlen – Mieterverein kritisiert geplante Aufteilung.

Bisher konnten Vermieterinnen und Vermieter die Zusatzkosten, die seit 2021 durch die Einführung des Preises für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) anfallen, komplett auf ihre Mieter umlegen. Damit soll ab dem 1. Januar 2023 Schluss sein. Laut einer Pressemitteilung haben sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann darauf geeinigt, dass die CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern geteilt werden sollen. Als Grundlage für die Kostenteilung soll ein Zehn-Stufen-Modell für Wohngebäude dienen, das sich an der Energiebilanz der Immobilie orientiert – je klimafreundlicher das Haus, desto niedriger die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter. Hat ein Wohngebäude eine besonders schlechte Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) muss der Vermieter 90 Prozent des CO2-Preises tragen, auf den Mieter entfallen 10 Prozent. Abgerechnet wird über die Heizkostenabrechnung.

Dr. Rolf Bosse, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg, sieht die geplante Neuregelung kritisch. So sei es nicht fair, dass in jedem Fall mindestens 10 Prozent der Kosten von Mietern getragen werden sollen, obwohl diese keinen Einfluss auf den energetischen Zustand ihres Wohnhauses haben. Wird ein Gebäude mit einer schlechten Energiebilanz modernisiert, werden die Mieter zudem doppelt belastet. Denn Vermieter können sich die Modernisierungskosten über eine Mieterhöhung wiederholen und für die Mieter erhöht sich zusätzlich noch der Anteil am CO2-Preis.

Außerdem sei zu befürchten, dass die Transparenz im Rahmen der Abrechnung auf der Strecke bleibt. „Für die Vermieter stellt es zusätzlichen Aufwand dar, die Einordnung des jeweiligen Gebäudes in den einzelnen Stufen den Mietern nachvollziehbar darzulegen. Dies ist aber für die Kostentragungspflicht essentiell. Daher unsere Forderung: Solange Vermieter nicht bereits im Rahmen der Abrechnung nachweisen, dass das Haus energetisch höherwertig ist, sollen sie 90 Prozent der CO2-Kosten tragen“, sagt Dr. Bosse.

Zum Hintergrund: Der CO2-Preis wurde 2021 als klimapolitisches Instrument eingeführt. Aktuell fallen pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird, 30 Euro an – bis 2025 wird der Preis schrittweise auf 55 Euro angehoben. Die Zusatzkosten sollen Vermieter dazu motivieren, ihren Wohnungsbestand energetisch zu sanieren und Mieter, sparsamer zu heizen und ihren Energieverbrauch zu senken. Laut Deutschem Mieterbund (DMB) betragen die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung allein 2022 durch die CO2-Abgabe 130 Euro (Gas) bzw. 190 Euro (Heizöl) und steigen bis 2025 auf 238 Euro (Gas) bzw. 350 Euro (Heizöl) jährlich.

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