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10.02.2017

Befragung zum Wohnen in Eimsbüttel: Jetzt mitmachen!

In den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd läuft noch bis März 2017 eine für Mieter wichtige und folgenreiche Untersuchung. Dabei befragt das Büro konsalt GmbH Bewohner und Bewohnerinnen im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Entwicklung der Wohnsituation in ihrem Stadtteil.

In den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd läuft noch bis März 2017 eine für Mieter wichtige und folgenreiche Untersuchung. Dabei befragt das Büro konsalt GmbH Bewohner und Bewohnerinnen im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Entwicklung der Wohnsituation in ihrem Stadtteil. Ziel ist es herauszufinden, inwieweit sich der steigende Nachfragedruck auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und der Anstieg der Mieten auch auf ihren Stadtteil auswirkt und ob alteingesessene und einkommensschwache Mieter verdrängt werden. „Wichtig ist, dass in den betroffenen Quartieren in Eimsbüttel alle angeschriebenen Mieterhaushalte mitmachen. Wer jetzt keine Zeit hat, darf später über das Ergebnis nicht meckern“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg.

Bereits im November 2016 wurden 2.100 der insgesamt 41.000 Haushalte in diesem Gebiet kontaktiert und um Teilnahme an den Interviews gebeten. In diesen Tagen bekommen weitere Haushalte Post von Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt. Die repräsentative Befragung, für die die Haushalte nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, ist Teil eines Gutachtens. Damit will die Behörde herausfinden, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung vorliegen.  

Dieses städtebauliche Instrument hat zum Ziel, der Verdrängung von Bewohnern bestimmter Gebiete entgegenzuwirken. „Mit Sozialen Erhaltungsverordnungen schützen wir bestehende Nachbarschaften und die Mieterinnen und Mieter vor teuren Luxus-Sanierungen oder vor der Umwandlung ihrer Mietwohnungen in Eigentumswohnungen“, sagt Senatorin Stapelfeldt. Diese Maßnahmen, sowie der Abriss von Gebäuden und Nutzungsänderungen, sind durch die Verordnung nur noch mit Genehmigung des Bezirksamtes möglich. In St. Georg, St. Pauli, Ottensen und einigen anderen Stadtteilen Hamburgs gilt die Verordnung bereits.

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