#Meldungen
01.11.2009

Betriebskostenspiegel

Der Mieterverein zu Hamburg rät bei Vorschusszahlung, die Betriebskostenabrechnung niemals ungeprüft abzuheften.

Mieter, die für die Nebenkosten – die so genannten Betriebskosten – monatlich Vorschüsse zahlen und jährlich eine Abrechnung erhalten, sollten diese niemals ungeprüft abheften.

Merke: Wer eine Nachforderung ausgleicht oder ein Guthaben mit der Miete verrechnet, erkennt damit die Abrechnung unter Umständen unwiderruflich an! Bei der Prüfung der Abrechnung sollte man unbedingt einen Blick in den Hamburger Betriebskostenspiegel werfen.

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