#Meldungen
02.02.2021

BGH: Kein Schadenersatz für defekte Mietpreisbremse

Mietern steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn die Mietpreisbremse wegen Formfehlern bei der Einführung unwirksam ist, entschied jüngst der Bundesgerichtshof (BGH III ZR 25/20).

Mietern steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn die Mietpreisbremse wegen Formfehlern bei der Einführung unwirksam ist, entschied jüngst der Bundesgerichtshof (BGH III ZR 25/20).

Geklagt hatte ein Inkassodienstleister für die Mieter einer Wohnung in Frankfurt am Main, die ihre Wohnung im Geltungsbereich einer Mietpreisbremse im Jahr 2017 anmieteten. Die Mieter verlangten von Ihrem Vermieter Herabsetzung und Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Im Jahr 2019 bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/ Main, wonach die Mietpreisbremse in Hessen unwirksam sei, weil bei deren Einführung formelle Voraussetzungen nicht eingehalten wurden. Die Mieter verlangten nunmehr von dem Land Hessen Schadenersatz.

Erwartungsgemäß hat der Bundesgerichtshof einen Schadenersatzanspruch wegen Amtshaftung des Landes verneint. Ein Amtshaftungsanspruch setzte voraus, dass eine unmittelbare Amtspflicht gegenüber dem geschädigten Dritten verletzt wurde. Landesverordnungen wenden sich jedoch an die Allgemeinheit und nicht an bestimmte einzelne Personen.

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.