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15.05.2023

Einsparung der Sozialbehörde von 160.000 Euro durch den Mieterverein zu Hamburg

Durch die Kooperation mit der Sozialbehörde konnten ratsuchende Transferleistungsempfänger im Jahr 2022 unberechtigte Forderungen der Vermieterseite von mehr als 160.000 Euro mit Hilfe des Mieterverein zu Hamburg einsparen.

Die Kooperation des Mietervereins zu Hamburg mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hat im vergangenen Jahr 1.103 Beziehern von Hartz IV und Grundsicherung ermöglicht, sich unentgeltlich in allen Fragen des Mietens und Wohnens fachkundig beraten zu lassen. Unberechtigte Forderungen der Vermieter von mehr als 160.000 Euro konnten die betroffenen Mieterinnen und Mieter mit Hilfe des Vereins abwehren. Im Durchschnitt wurden pro Fall 150 Euro eingespart.

Die Unterstützung und Hilfe des Mietervereins zu Hamburg ist nicht nur für die auf Transferleistungen angewiesenen Mieterhaushalte vorteilhaft. Von der Kooperation profitieren neben der Freien und Hansestadt Hamburg auch die Steuerzahler. Nach Abzug des reduzierten Mitgliedsbeitrages von 40 Euro, den die Sozialbehörde im Rahmen der Kooperation übernimmt, konnten Ausgaben von mehr als 122.000 Euro aus dem Haushalt vermieden werden.

Die vom Mieterverein zu Hamburg bereits im Jahre 2003 angestoßene Kooperation stellt sicher, dass Empfänger von Transferleistungen bei mietrechtlichen Wohnungsproblemen kostenlose juristische Hilfe in Anspruch nehmen können. Die Sozialbehörde übernimmt den herabgesetzten Mitgliedsbeitrag von 40 Euro für ein Jahr, sofern die Prüfung bei den zuständigen Stellen der Jobcenter oder Sozialämter den Bedarf einer rechtlichen Unterstützung durch die Rechtsabteilung des Mietervereins für erforderlich halten.

Rund die Hälfte der durchgeführten Beratungen im Jahr 2022 betraf das Thema Heiz- und Betriebskosten. Wohnungsmängel und Mietminderung folgten mit einem Anteil von 21 Prozent an zweiter Stelle. 10 Prozent der Beratungen befassten sich mit der Kündigung des Mietvertrages.

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