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12.05.2017

Schutz vor Verdrängung alteingesessener Mieter

Neues Faltblatt über Soziale Erhaltungsverordnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen informiert Mieter und Eigentümer über das städtebauliche Instrument, das Bewohner von begehrten Stadtteilen vor Luxusmodernisierungen und Verdrängung schützen soll.

Was ist eine Soziale Erhaltungsverordnung? Warum wird sie erlassen? Wem soll sie nützen? Ein neues Faltblatt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen informiert Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer ab sofort über das städtebauliche Instrument, das Bewohner von begehrten Stadtteilen vor Luxusmodernisierungen und Verdrängung schützen soll.

Das Faltblatt informiert über die rechtlichen Grundlagen, die nötigen Vorbereitungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung und ihre Wirkung in der Praxis. Interessierte finden zudem eine übersichtliche Karte mit Erklärungen zu diesen neun Gebieten, in denen die Soziale Erhaltungsverordnung derzeit gilt: südliche Neustadt, St. Georg, St. Pauli, Sternschanze, Osterkirchenviertel, Eimsbüttel-Süd, Altona-Altstadt, Ottensen und Bahrenfeld-Süd. Insgesamt leben hier 125.030 Menschen in 66.100 Haushalten.

Um die Bewohner vor einer Vertreibung aus ihren Stadtteilen zu schützen, dürfen Gebäude in diesen Gebieten nur unter bestimmten Voraussetzungen abgerissen werden – zum Beispiel wenn günstiger Ersatzwohnraum geschaffen wird. Das Bezirksamt muss zudem jedem Abriss und auch jeder Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmen. Beim Verkauf von Grundstücken hat die Stadt außerdem ein Vorkaufsrecht.

Schon bald könnten noch weitere Gebiete dazu kommen. Derzeit wird geprüft, ob im nördlichen und mittleren Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd ebenfalls Soziale Erhaltungsverordnungen erlassen werden. Von November 2016 bis Mai 2017 wurden in diesen Gebieten rund 2.100 der insgesamt 41.000 Haushalte im Rahmen einer Untersuchung befragt. Die Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen, danach wird das Bezirksamt Eimsbüttel eine Entscheidung über den Erlass treffen. Für die nördliche Neustadt/Venusberg ist der Prozess schon weiter fortgeschritten. Hier könnten die Schutzmaßnahmen gegen Verdrängung alteingesessener Mieter bereits im Sommer greifen.

Das neue Faltblatt ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, in allen Bezirksämtern sowie online hier erhältlich: http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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