Ab in den Urlaub!
Auch wenn sie schon auf gepackten Koffern sitzen und sich auf den langersehnten Urlaub freuen, sollten Sie Ihre mietvertraglichen Pflichten nicht vergessen. Vor der Reise müssen Mieterinnen und Mieter einiges beachten.
Der Sommer ist gefühlt schon da und viele Mieterinnen und Mieter freuen sich auf ihren Urlaub. Doch welche Vorkehrungen sollten getroffen werden, damit während der urlaubsbedingten Abwesenheit daheim die mietvertraglichen Pflichten erfüllt und die Freizeit entspannt genossen werden kann? Der Mieterverein zu Hamburg wünscht einen schönen Urlaub!
- Stellen Sie sicher, dass Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas und Versicherungen pünktlich gezahlt werden.
- Hinterlegen Sie Ihre Urlaubsadresse oder Handynummer beim Vermieter oder der Verwaltung. Sie sind nicht verpflichtet, einen Schlüssel herauszugeben. Es empfiehlt sich, bei Nachbarn oder Freunden einen Schlüssel zu hinterlegen und dem Vermieter oder der Verwaltung deren Kontaktdaten zu nennen.
- Schließen Sie Fenster und Türen, drehen Sie Wasseranschlüsse ab, ziehen Sie Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten – mit Ausnahme des gefüllten Kühlschranks – aus der Steckdose.
- Sorgen Sie für eine Vertretung, sollten Sie laut Mietvertrag für die Treppenhausreinigung oder das Rasenmähen zuständig sein.
- Beauftragen Sie jemanden, der Ihren Briefkasten leert und die Blumen gießt.
- Um Ihre Wohnung vor Einbrechern zu schützen, sollte nichts darauf hindeuten, dass sie zeitweise unbewohnt ist. Nutzen Sie Zeitschaltuhren an Steckdosen, die Lampen automatisch an- und ausschalten. Bitten Sie Nachbarn, in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuzuziehen.
- Teilen Sie auf sozialen Netzwerken keine Bilder oder Informationen, die auf Ihre Abwesenheit hindeuten.
- Und zuletzt: Machen Sie es Einbrechern, die am Flughafen oder Bahnhof auf der Suche nach potenziellen Opfern sind, nicht leicht. Vermeiden Sie es, Anhänger mit Ihrer Adresse für alle sichtbar am Koffer zu befestigen.