Abfluss verstopft – wenn es nicht mehr läuft
Muss der Mieter die Kosten einer Abflussverstopfung in seiner Wohnung tragen, wenn er sich vertragsgemäß verhalten hat?
Verstopfte Abflüsse in Küche und Bad sind ein großes Ärgernis. Es drohen nicht nur üble Gerüche, sondern auch weitere Schäden.
Die Kosten für eine Beseitigung hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Dass den Mieter ein solches Verschulden trifft, hat der Vermieter zu beweisen.
Wendet sich also der Mieter mit der Aufforderung die Verstopfung zu beseitigen an seinen Vermieter, kann dieser das Anliegen nicht einfach mit der Behauptung abtun, es sei eine Sache des Mieters. Er muss stattdessen tätig werden oder konkrete Beweise für eine Verursachung durch den Mieter vorbringen.
Entstehen dem Mieter durch eine unverschuldete Verstopfung weitere Schäden, sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
In Mietverträgen finden sich häufig Klauseln, wonach die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung des Hauptstranges von allen Mietern des Hauses gemeinsam zu tragen sind. Eine derartige Regelung in Formularmietverträge ist regelmäßig unwirksam, so dass der Mieter hier nichts zu zahlen hat.
Wird der Vermieter trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Mieter nicht tätig, kann der Mieter die Beseitigung selbst vornehmen bzw. vornehmen lassen und die Aufwendungen dafür vom Vermieter ersetzt verlangen. In diesem Falle sollte jedoch vorher der Rat des Mietervereins eingeholt werden!