#Mietertipps
11.03.2019

Abschluss eines Mietvertrags

Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte das Kleingedruckte stets ganz genau lesen, denn ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es hier nicht. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengefasst.

Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte das Kleingedruckte stets ganz genau lesen, denn ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es hier nicht. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengefasst:

  • Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift des Vermieters vollständig angegeben sind!
  • Treffen Sie klare Vereinbarungen über mitgemietete Keller- oder Bodenräume sowie Garagen oder Stellplätze und lassen Sie sich diese zeigen!
  • Wird Ihnen ein Garten überlassen, achten Sie darauf, dass der Vertrag Ihnen die alleinige Nutzung zugesteht. Regeln Sie den Umfang der Gartenpflege. Vorsicht bei größerem Baumbestand.
  • Soll jemand anderes als ein Ehepartner oder Kinder in die Wohnung mit einziehen, legen Sie dies im Vertrag fest – egal, ob es sich um eine Untervermietung, Wohngemeinschaften oder sonstige Lebensgemeinschaften handelt.
  • Tierhaltung ist meist genehmigungsbedürftig, ausgenommen sind Kleintiere. Lassen Sie sich Hunde- oder Katzenhaltung unbedingt schriftlich zusagen!
  • Bei Nebenkosten gilt die Faustregel: Es ist mit mindestens drei Euro pro Quadratmeter zu rechnen.
  • Eine Kaution darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen.
  • Maklerprovision und Vertragsausfertigungs-Gebühren sind grundsätzlich nicht vom Mieter zu zahlen. Zu Unrecht gezahlte Beträge können Sie innerhalb von drei Jahren zurückverlangen.
  • Ein seriöser Vermieter gibt Ihnen genügend Zeit, um den Vertrag vor der Unterschrift zu prüfen. Legen sie ihn am besten den Juristen des Mietervereins vor!

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