#Mietertipps
23.09.2015

Berücksichtigung einer Minderung bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung

Ausgangspunkt für die Berechnung einer Minderung ist die Jahresbruttomiete. Neben der Nettokaltmiete werden demnach auch die Vorauszahlungen für die Nebenkosten berücksichtig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstreckt sich eine gerechtfertigt durchgeführte Minderung zudem auch auf die Nebenkostenabrechnung, denn erst mit Erstellung der Abrechnung kann die eigentliche Gesamtmiete abschließend ermittelt werden.

Ausgangspunkt für die Berechnung einer Minderung ist die Jahresbruttomiete. Neben der Nettokaltmiete werden demnach auch die Vorauszahlungen für die Nebenkosten berücksichtig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstreckt sich eine gerechtfertigt durchgeführte Minderung zudem auch auf die Nebenkostenabrechnung, denn erst mit Erstellung der Abrechnung kann die eigentliche Gesamtmiete abschließend ermittelt werden. Endet daher die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung für den Mieter, sollte bei einer unstreitig durchgeführten Minderung der Nachzahlungsbetrag noch einmal korrigiert werden.

Beispiel: Die Nettomiete beträgt 500 €, die Vorauszahlungen auf Betriebskosten 100 €. Der Mieter mindert die Miete über 4 Monate mit 20 %. Die im Folgejahr aufgestellte Betriebskostenabrechnung endet mit Gesamtkosten für den Mieter von 1.800 €. Ohne die Minderung müsste der Mieter also 600 € nachzahlen.

Am einfachsten ist folgende Berechnung:

Der Nachzahlungsbetrag sollte auf eine monatliche Nachzahlung berechnet und sodann die Mietminderung berücksichtigt werden.


600 € Nachzahlung für das gesamte Abrechnungsjahr : 12 Monate= 50 € Nachzahlung im Monat.

8 Monate ohne Minderung =     400 € (8 x 50 € = 400 €) Nachzahlung für diesen Zeitraum
4 Monate 20 % Minderung =    160 € (4 x 50 € = 200 € abzügl. 20 % Minderung) Nachzahlung
Insgesamt:                               560 € Nachzahlung.

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.