Checkliste Mietvertrag
Mit Abschluss des Mietvertrages gehen Mieter zahlreiche Verpflichtungen ein. Oft wissen sie aber gar nicht, was sie bei den 10-, 16- oder 20-seitigen Formularmietverträgen unterschreiben. Hier finden Mieter die wichtigsten Punkte, die beachtet werden sollten.
Mit Abschluss des Mietvertrages gehen Mieter zahlreiche Verpflichtungen ein. Oft wissen sie aber gar nicht, was sie bei den 10-, 16- oder 20-seitigen Formularmietverträgen unterschreiben. Hier finden Mieter die wichtigsten Punkte, die beachtet werden sollten:
- Wie hoch ist die Miete tatsächlich? Nebenkosten und Heizkostenvorauszahlungen kommen regelmäßig zur Miete hinzu.
- Welche Nebenkosten werden zusätzlich zur Miete verlangt? Zu achten ist hier auf „kostspielige“ Nebenkosten, wie Fahrstuhl, Garten, Hausmeister.
- Ist die Höhe der Vorauszahlungen realistisch? Manchmal sind die Kosten zu niedrig veranschlagt, dann gibt es hohe Nachforderungen. Am besten, man vergleicht mit den Zahlen des DMB-Betriebskostenspiegels auf www.mieterverein-hamburg.de oder lässt sich Abrechnungen des Vormieters zeigen. In Hamburg fallen monatlich ca. 3,13 pro Quadratmeter im Monat an Nebenkosten an.
- Wie hoch sind die Heizkosten? Energieausweis für das Gebäude zeigen lassen. Daraus lässt sich ersehen, wie der energetische Zustand des Gebäudes ist.
- Zeitmietvertrag? Das ist nur in so genannter qualifizierter Form möglich. Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Wohnung später selbst nutzen, das Haus abreißen oder die Wohnung umbauen will. Vorsicht: Dann gibt es keinen Kündigungsschutz!
- Achtung, auch bei Kündigungsausschluss und Kündigungsverzicht ist für Mieter eine Kündigung für bestimmte Zeit ausgeschlossen. Der Vertrag sollt dann eine Nachmieterklausel enthalten.
Ist demnächst mit einer Mieterhöhung zu rechnen? Bei Staffelmietvereinbarungen wird dies schon bei Abschluss des Vertrages festgelegt. - Sind Modernisierungsmaßnahmen geplant? Dann wird es teurer, sie berechtigen zur Mieterhöhung.
Stimmt die Wohnfläche? Der Mieter kann später eine Mietminderung nur geltend machen, wenn die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner ist als angegeben. - Ist Tierhaltung erlaubt? Kleintiere dürfen Mieter immer halten, egal, was im Vertrag steht.
- Wird eine Mietkaution verlangt? Wenn der Mieter die Kaution in bar bezahlt, sollte er sich das auf jeden Fall quittieren lassen. Aus Beweisgründen ist eine Überweisung vorzuziehen. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen.
Weitere Tipps können Sie unserem Info-Blatt Nr. 13 („Worauf muss ich beim Abschluss eines Mietvertrages achten?“) entnehmen.