Das Laub muss weg!
Mit dem Herbst kommt auch die Farbenpracht der Blätter. Wenn das Laub dann fällt und es regnet wird es jedoch nicht nur unansehnlich, sondern auch gefährlich. Muss der Mieter zum Besen greifen?
Mit dem Herbst kommt auch die Farbenpracht der Blätter. Wenn das Laub dann fällt und es regnet wird es jedoch nicht nur unansehnlich, sondern auch gefährlich. Damit weder Hausbewohner noch Passanten ausrutschen, muss sowohl auf dem Grundstück, als auch auf dem Gehweg davor gefegt und geräumt werden. Verantwortlich dafür ist grundsätzlich der Anlieger, also der Eigentümer des Hauses. Dieser betreut oft den Hausmeister oder eine Firma mit dieser Aufgabe. Die Verpflichtung zur kann allerdings auch im Mietvertrag auf den/die Mieter weitergegeben werden. Mieter sollten daher im Mietvertrag nachsehen, ob eine solche Vereinbarung getroffen wurde und ihr nachkommen. Fehlt an einer ausdrücklichen Vereinbarung, bleibt es bei der Verpflichtung des Eigentümers!
Laubbläser oder -sammler dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht, an Werktagen in Wohngebieten nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesetzt werden.