#Mietertipps
15.03.2024

Dos and Don’ts der Balkon­gestaltung

Wir erklären Ihnen, was Mieter:innen bei der Balkongestaltung beachten sollten.

Bäume pflanzen? Lieber nicht!

Mit dem Frühlingsbeginn startet für viele die Zeit, den Balkon herzurichten. Die Balkonmöbel werden ausgemottet, Blumentöpfe aufgestellt und Blümchen gepflanzt. Doch bei der Balkongestaltung müssen Mieter:innen einiges beachten. Alles Wissenswerte haben wir hier für Sie zusammengestellt.

  • Die übliche Reinigung des Balkons ist Aufgabe der Mieterseite. Instandsetzungsarbeiten sowie Anstriche sind hingegen durch die Vermieterseite vorzunehmen.
  • Mieterinnen und Mieter dürfen auf dem Balkon Blumenkübel, Blumentöpfe oder Rankegitter aufstellen.
  • Sie können auch Blumenkästen anbringen und sie nach ihren eigenen Vorstellungen bepflanzen. In Einzelfällen können Vermieterinnen und Vermieter jedoch verbieten, diese an der Außenseite des Balkons anzubringen, wenn sie eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen.
  • Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Bewohnerinnen und Bewohner dulden.
  • Anders aber bei stark wuchernden Pflanzen, die über die Balkonbrüstung wachsen. Diese müssen zurückgeschnitten werden, damit der Nachbarbalkon nicht zuwuchert.
  • Wer seinen Balkon gärtnerisch pflegt, muss beim Gießen der Pflanzen darauf achten, dass der darunterliegende Balkon nicht mitgewässert wird.
  • Egal, ob in Töpfen, Kisten oder Regalen – Kräuter dürfen angepflanzt und ein kleiner Kräutergarten darf angelegt werden. Das Gleiche gilt auch für Gemüse, Tomaten, Gurken und so weiter. Sie können auf dem Balkon gepflanzt werden.
  • Wer ein Hochbeet aufstellen möchte, muss sich beim Vermieter oder bei der Vermieterin nach der Traglast des Balkons erkundigen. Dies gilt auch für größere, schwere Blumenkübel.
  • Bäume pflanzen dürfen Sie auf Ihrem Balkon nicht. Die Statik und das Erscheinungsbild der Hausfassade dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Bauliche Veränderungen, die mit einem Eingriff in die Hausfassade einhergehen, sind ohne vorherige Genehmigung der Vermieterseite nicht möglich. Daher muss zum Beispiel die Anbringung eines Katzennetzes zuvor genehmigt werden, wenn eine Befestigung durch eine Anbohrung der Fassade nötig ist.
  • Das Anbringen von großen Bannern und Fahnen, die über die Balkonbrüstung hinausreichen und das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändern, können untersagt werden.

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