Eigenbedarf für die Nichte
Vermieter können eine Eigenbedarfs-Kündigung zugunsten einer Nichte (oder eines Neffen) geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof.
Vermieter können eine Eigenbedarfs-Kündigung zugunsten einer Nichte (oder eines Neffen) geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 27.1.2010. Der Mieterverein warnt vor Missbrauch dieser Kündigungsmöglichkeit. Vorsitzender Dr. Eckard Pahlke: „Das Urteil stellt eine unnötige Ausweitung der Vermieterrechte dar und verleitet dazu, Mieter mit Hilfe entfernter Verwandter loszuwerden.“
Der Mieterverein zu Hamburg rät:
- Jede Kündigung sollte genau geprüft werden.
- Der angebliche Eigenbedarf muss nachvollziehbar begründet sein.
- Die Person, für die die Wohnung beansprucht wird, muss genannt und ihre derzeitige Wohnsituation geschildert sein.
- Bei voraufgegangenen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter (z. B. wegen Mieterhöhung oder Mieteminderung) müssen die Alarmglocken schrillen.
- In besonderen Härtefällen (Gebrechlichkeit, schwere Krankheit, aber auch vorübergehende Verhinderung an einem Umzug) kann Widerspruch erhoben und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden.
- Eine Beratung beim Mieterverein ist unbedingt ratsam, um die Berechtigung der Kündigung und die Chancen eines Widerspruchs abschätzen zu können.
Weiter Einzelheiten können Sie unserer Ratgeberseite und den Info-Blättern zum Thema Kündigung entnehmen.