#Mietertipps
01.02.2010

Eigenbedarf für die Nichte

Vermieter können eine Eigenbedarfs-Kündigung zugunsten einer Nichte (oder eines Neffen) geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof.

Vermieter können eine Eigenbedarfs-Kündigung zugunsten einer Nichte (oder eines Neffen) geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 27.1.2010. Der Mieterverein warnt vor Missbrauch dieser Kündigungsmöglichkeit. Vorsitzender Dr. Eckard Pahlke: „Das Urteil stellt eine unnötige Ausweitung der Vermieterrechte dar und verleitet dazu, Mieter mit Hilfe entfernter Verwandter loszuwerden.

Der Mieterverein zu Hamburg rät:

  • Jede Kündigung sollte genau geprüft werden.
  • Der angebliche Eigenbedarf muss nachvollziehbar begründet sein.
  • Die Person, für die die Wohnung beansprucht wird, muss genannt und ihre derzeitige Wohnsituation geschildert sein.
  • Bei voraufgegangenen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter (z. B. wegen Mieterhöhung oder Mieteminderung) müssen die Alarmglocken schrillen.
  • In besonderen Härtefällen (Gebrechlichkeit, schwere Krankheit, aber auch vorübergehende Verhinderung an einem Umzug) kann Widerspruch erhoben und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden.
  • Eine Beratung beim Mieterverein ist unbedingt ratsam, um die Berechtigung der Kündigung und die Chancen eines Widerspruchs abschätzen zu können.

Weiter Einzelheiten können Sie unserer Ratgeberseite und den Info-Blättern zum Thema Kündigung entnehmen.

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