#Mietertipps
24.04.2023

Frühling auf dem Balkon

Wer Ärger mit Vermietern oder Nachbarn vermeiden möchte, sollte bei der Balkonbepflanung einiges beachten. Wir haben die Dos and Don’ts für Sie zusammengestellt.

Mit den steigenden Temperaturen freuen sich viele Mieter:innen, ihren Balkon, die Terrasse oder auch den Mietergarten endlich wieder schön machen zu können. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, um Ärger mit Vermietern oder Nachbarn zu vermeiden. Die Dos and Don’ts der Balkonbepflanzung haben wir hier zusammengestellt:

  • Mieter:innen dürfen auf dem Balkon Blumenkübel, Blumentöpfe oder Rankegitter aufstellen.
  • Sie können auch Blumenkästen anbringen und sie nach ihren eigenen Vorstellungen bepflanzen. In Einzelfällen können Vermieter:innen jedoch verbieten, diese an der Außenseite des Balkons anzubringen, wenn sie eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen.
  • Die unter dem Balkon wohnenden Nachbarn müssen eventuell herabfallende Blüten oder Blätter dulden.
  • Anders aber bei stark wuchernden Pflanzen, die über die Balkonbrüstung wachsen. Diese müssen zurückgeschnitten werden, damit der Balkon des Nachbarn nicht zuwuchert.
  • Regelmäßige Regenschauer von oben müssen nicht geduldet werden. Wer seinen Balkon gärtnerisch pflegt, muss beim Gießen der Pflanzen darauf achten, dass der darunterliegende Balkon nicht mitgewässert wird.
  • Gleichgültig, ob in Töpfen, Kisten oder Regalen – Kräuter dürfen angepflanzt und ein kleiner Kräutergarten darf angelegt werden. Das Gleiche gilt auch für Gemüse, Tomaten, Gurken und so weiter. Sie können auf dem Balkon gepflanzt werden.
  • Wer beispielsweise ein Hochbeet aufstellen möchte, muss sich beim Vermieter nach der Traglast des Balkons erkundigen.
  • Mieter:innen dürfen in ihrem Garten ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen.

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