Kabelanschluss ist nun Mietersache
Kabelanschluss: Ab dem 1. Juli dürfen Kosten für die Versorgung mit Fernseh- oder Breitbandsignal nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden.
Zum 30. Juni läuft die Übergangsfrist zum sogenannten Nebenkostenprivileg aus. Wir erklären, was das für Mieter:innen bedeutet und worauf sie nun achten müssen.
- Ab dem 1. Juli dürfen Kosten für die Versorgung mit Fernseh- oder Breitbandsignal nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Aus diesem Grund stellen die Wohnungsunternehmen die Versorgung über Sammelverträge ein.
- Mieter:innen müssen handeln, wenn sie auch nach dem 30. Juni wie gewohnt fernsehen möchten und müssen sich selbst um eine Versorgung mit dem TV-Signal kümmern. Dazu gibt es vielfältige Angebote, über die zum Beispiel die Verbraucherzentrale informiert. Wer untätig bleibt, muss, abgesehen vom fehlenden Signal, keine Nachteile oder Kosten befürchten.
- Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, von der Vermieterseite über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs informiert zu werden. Allerdings ist es nach Einschätzung des Mietervereins eine vertragliche Nebenpflicht der Vermieterseite, dies zu tun.
- Die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2024, die Mieter:innen im Jahr 2025 zugehen wird, darf in der Position Kabelfernsehen lediglich Kosten enthalten, die halb so hoch sind wie in den vergangenen Jahren. Sollte das anders sein, besteht Anlass zur Nachfrage. Die Einsicht in die Belege zu dieser Position, also den Vertrag und die Rechnungen, zeigt dann, ob Kosten umgelegt wurden, die nicht umgelegt werden durften.