#Mietertipps
23.12.2013

Keine Böller im Hauseingang zünden!

Darf Silvester bis spät in die Nacht gefeiert werden? Ab wie viel Uhr dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden? Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG beantwortet häufig gestellte Fragen.

Selbstverständlich dürfen Mieter in ihrer Wohnung Partys veranstalten oder Feste feiern. Es ist aber Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Grundsätzlich ist ab 22 Uhr auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten. Am Silvesterabend ist jedoch davon auszugehen, dass Störungen über 22 Uhr hinaus zumutbar sind. Ein Ausdehnen der Feier bis in die frühen Morgenstunden ist davon nicht umfasst. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Nachbar gleich mit zu einem Glas Sekt eingeladen werden.

Feuerwerkskörper dürfen nach einer Anordnung der Bezirksämter im gesamten Hamburger Stadtgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis 1. Januar 1.00 Uhr abgebrannt werden. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Raketen oder Silvesterkracher sollten nicht im Treppenhaus oder Hauseingang gezündet werden. Auch das „Abfeuern“ von Raketen vom Balkon sollte aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, in der Silvesternacht sämtliche Fenster in der Wohnung geschlossen zu halten und keine brennbaren Gegenstände auf dem Balkon stehen zu lassen.

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