Mieter-Tipp: Frische Luft statt Schimmelgefahr
Sowohl bei warmen Temperaturen im Spätsommer, als auch in der kalten Jahreszeit gibt es einiges zu beachten, um Schimmel in Innenräumen zu vermeiden.
Mieter:innen können mit einfachen Maßnahmen das Risiko deutlich verringern. Richtiges Lüften ist dabei entscheidend. Von der Vermeidung gekippter Fenster bis hin zu den optimalen Lüftungszeiten – hier sind die wichtigsten Tipps, um Schimmel vorzubeugen und für ein gesundes Raumklima zu sorgen, ohne unnötig viel Energie zu verbrauchen.
- Achten Sie auf ausreichendes Lüften und stellen Sie die Fenster nicht in Kippstellung, sondern lüften Sie möglichst zwei- bis dreimal am Tag die Wohnung vollständig durch. Öffnen Sie die Fenster dabei ganz. Es gilt: Je kälter, desto kürzer lüften. Badezimmer und Küche dabei häufiger, da sich hier mehr Luftfeuchtigkeit bildet.
- Lüften Sie bei hohen Außentemperaturen im Spätsommer nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.
- Souterrainwohnungen und Kellerräume sollten Sie nicht tagsüber an warmen Tagen belüften – hier ist die Gefahr groß, dass sich die Luftfeuchtigkeit an den kalten Außenwänden sammelt.
- Je mehr Personen die Wohnung bewohnen, desto höher ist der Bedarf an Frischluft. Gleiches gilt für das Vorhandensein von vielen Pflanzen – auch hier sollte ausreichend gelüftet werden.
- Stellen Sie die Heizung niemals vollständig ab, auch nicht in einzelnen Räumen.
- Halten Sie die Türen zu einzelnen Wohnräumen geschlossen.
- Heizkörper brauchen Freiheit. Damit die Luft im Raum richtig zirkulieren kann, benötigen die Heizkörper Platz. Achten Sie darauf, dass keine Möbel oder Vorhänge die Heizleistung beeinträchtigen und vermeiden Sie Wärmestau.
- Setzen Sie Thermostatventile richtig ein und stellen Sie diese gleichmäßig ein, sodass die Räume, je nach Nutzung, ausreichend beheizt werden und nicht unnötig auskühlen.
- Vermieter:innen sollte die Heizung rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode warten lassen. Spätestens wenn die Heizkörper gluckern oder nicht gleichmäßig warm werden, sollte die Vermieterseite informiert werden.
- Bei stark zugluftdurchlässigen Fenstern oder Balkontüren sollte der oder die Vermieter:in gebeten werden, für Abhilfe zu sorgen.