#Mietertipps
25.04.2025

Wohnung sicherer machen – was Mieter:innen dürfen und beachten sollten

Einbrüche nehmen ab – doch Prävention bleibt wichtig. Diese Maßnahmen dürfen Mieter:innen selbst ergreifen.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Hamburg ist 2024 weiter gesunken: Mit 3.008 Fällen liegt sie nicht nur 2,3 Prozent unter dem Vorjahr, sondern sogar unter dem Niveau vor der Pandemie. In über der Hälfte der Fälle (52,4 Prozent) blieb es beim Versuch – ein Zeichen dafür, dass Täter zunehmend an Sicherungseinrichtungen scheitern oder gestört werden. Polizei und Eigentümer setzen verstärkt auf Prävention und moderne Sicherheitstechnik. Auch Mieter:innen können selbst einiges tun, um ihre Wohnung besser zu schützen. Was erlaubt ist und worauf man achten sollte, zeigt der folgende Mietertipp.

  • Eigene Maßnahmen sind möglich: Veränderungen innerhalb der Wohnung, bei denen nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird, dürfen Mieter:innen eigenständig vornehmen. Dazu zählen zum Beispiel abschließbare Fenstergriffe oder der Einbau eines technisch aufwendigeren Schlosses an der Wohnungstür (wichtig: das alte Schloss unbedingt aufbewahren!).
  • Vorsicht bei baulichen Veränderungen: Maßnahmen wie ein Querriegel an der Tür, eine Alarmanlage an der Fassade, Außenrollläden oder Fenstergitter benötigen die vorherige Genehmigung der Vermieterseite.
  • Vermieterseitige Nachrüstungen: Wenn der oder die Vermieter:in selbst in die Sicherheit investiert – etwa durch einbruchhemmende Fenster und Türen, ein Sicherheitsschloss, einen Türspion oder eine Gegensprechanlage – kann dies eine Mieterhöhung zur Folge haben.
  • Rückbaupflicht beim Auszug: Grundsätzlich müssen alle selbst eingebauten Sicherheitseinrichtungen beim Auszug wieder entfernt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  • Unser Tipp: Der Mieterverein zu Hamburg rät, alle baulichen Sicherheitsmaßnahmen schriftlich mit der Vermieterseite zu vereinbaren. Idealerweise wird dabei auch geregelt, dass die Investition beim Auszug nicht zurückgebaut werden muss – und der oder die Vermieter:in unter Umständen sogar eine Entschädigung zahlt.

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