#Mietertipps
20.01.2022

Mieterhöhung immer prüfen!

Wenn der Vermieter mehr Miete fordert, sollte ganz genau hingeschaut werden. Bei einer Prüfung der Mieterhöhung unterstützen die Juristen des Mietervereins.

Kaum ist der neue Mietenspiegel veröffentlicht, schon finden viele Hamburger Mieterinnen und Mieter wieder ein Mieterhöhungsschreiben in ihrem Briefkasten. Jede Mieterhöhung sollte genau geprüft werden. Die Juristinnen und Juristen des Mietervereins zu Hamburg unterstützen Sie gerne dabei.

Darauf sollten Sie achten:

  • Eine Mieterhöhung ist vertraglich dann ausgeschlossen, wenn es sich beispielsweise um einen Mietvertrag mit Staffel- oder Indexmietenregelung handelt.
  • Voraussetzung für eine Mieterhöhung ist, dass die Miete seit mindestens einem Jahr unverändert ist.
  • Die verlangte Miete darf die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigen.
  • Das Erhöhungsbegehren muss eine Begründung enthalten, für die meisten Hamburger Wohnungen ist der Mietenspiegel maßgeblich.
  • Die Kappungsgrenze muss berücksichtigt werden, das heißt: Die Grundmiete darf in drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden.
  • Sie müssen dazu aufgefordert werden, der Mieterhöhung fristgerecht zuzustimmen.
  • Eine vollständige oder teilweise Zustimmung zu einer berechtigten Mieterhöhung ist bis Ende des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung abzugeben.

Unser kostenloser Mieterhöhungs-Online-Check liefert Ihnen eine erste Orientierung, ob die geforderte Mieterhöhung gerechtfertigt ist.

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.