#Mietertipps
15.09.2009

Mietezahlung

Wer seine Miete per Überweisung oder Dauerauftrag überweist, sollte bei der Überweisung angeben, dass die Zahlung für den betreffenden Monat erfolgt.

Wer seine Miete per Überweisung oder Dauerauftrag überweist, sollte bei der Überweisung angeben, dass die Zahlung für den betreffenden Monat erfolgt. Der Vermieter hat dann nämlich nicht die Möglichkeit, eventuelle Gegenforderungen mit der Miete zu verrechnen.

Das hätte nämlich die unangenehme Folge, dass man mit (einem Teil) der Miete im Rückstand ist. Die Folgen werden meist nicht bis hin zur fristlosen Kündigung reichen. Aber es ist schon unangenehm, sofort noch mal den ausstehenden Teil der Miete nachzahlen zu müssen. Auch riskiert man, dass der Vermieter einen Anwalt einschaltet und dadurch Kosten entstehen, die der Mieter wegen seines „Verzuges“ zahlen müsste.

Mietern, die die Miete per Dauerauftrag zahlen, rät der Mieterverein zu Hamburg, bei Erteilung des Auftrags als Zahlungszweck zu verfügen: „Miete Wohnung für laufenden Monat“.

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