#Mietertipps
16.02.2016

Musizieren in der Mietwohnung

Spielt der Nachbar ein Instrument, kann das erhebliche Belästigungen mit sich bringen. Wie lange darf Klavier gespielt werden? Spielt es eine Rolle, ob der Nachbar gut spielen kann oder den ganzen Tag Tonleitern übt?

Spielt der Nachbar ein Instrument, kann das erhebliche Belästigungen mit sich bringen. Wie lange darf Klavier gespielt werden? Spielt es eine Rolle, ob der Nachbar gut spielen kann oder den ganzen Tag Tonleitern übt?

Immer wieder taucht in Mietshäusern die Frage auf: Darf musiziert werden und, wenn ja, wann und wie lange? Hausmusik ist grundsätzlich erlaubt. Genauso, wie die Nutzung elektronischer Geräte, wie zum Beispiel Fernseher, Radio, CD-Player, PC usw., zulässig ist, darf auch Blockflöte, Klavier oder Posaune gespielt werden. Allerdings kann das Recht zum Musizieren eingeschränkt werden. Enthält der Mietvertrag hierzu keine konkreten Regelungen, darf ein Mieter nach Ansicht der Gerichte zwei bis drei Stunden pro Tag außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten spielen. Dabei kommt es nicht auf die Qualität der Musikdarbietungen an. Auch hochwertige Musik kann ohne weiteres als störend empfunden werden (LG Düsseldorf 22 S 574/89). Von Bedeutung kann dagegen die Frage sein, welches Musikinstrument gespielt wird:

  • Akkordeon: 1 1/2 Stunden pro Tag zwischen 9 und 13 und 15 und 22 Uhr (LG Kleve 6 S 70/90)
  • Klarinette und Saxophon: 2 Stunden täglich, sonntags nur 1 Stunde (OLG Karlsruhe 6 U 30/87)
  • Schlagzeug: 45 bis 90 Minuten täglich, außer sonntags (LG Nürnberg-Fürth 13 S 5296/90).
  • Klavier: Maximal 3 Stunden täglich, am Wochenende weniger (BayObLG 2 Z BR 55/95).

Problematisch kann es werden, wenn Berufsmusiker im Haus sind und diese sich Hausmusik und Musikunterricht im Mietvertrag haben erlauben lassen. Das Landgericht Frankfurt (2/25 O 359/89) entschied, dass eine Klavierlehrerin werktags zwischen 7 und 17 Uhr spielen dürfe. Zwischen 17 und 22 Uhr dürfe sie auch nochmals 3 Stunden ans Klavier. Nur am Wochenende müsse sie sich mit 5 Stunden begnügen. Das Landgericht Flensburg (7 S 167/92) erlaubte der Familie eines Berufsmusikers Geige, Violine, Bratsche oder Celle täglich 8 Stunden lang zu spielen, an Sonn- und Feiertagen „nur“ 6 Stunden. Aber: Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung dürfen auch Berufsmusiker oder Klavier- bzw. Gitarrenlehrer nicht den ganzen Tag über spielen.

Wer gerne in seiner Wohnung ein Instrument spielen möchte, sollte sich auf jeden Fall an die vorgegebenen Ruhezeiten halten. Die Hausordnung im „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ sieht vor, dass im Interesse aller Mieter unbedingte Ruhe in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr – an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr – einzuhalten ist. Diese Bestimmung ist wirksam und muss von allen Mietern eingehalten werden.

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