Prüfen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung!
Auch wenn Sie auf den ersten Blick kompliziert aussieht: Es lohnt sich immer, die Abrechnung der Nebenkosten ganz genau zu überprüfen. Mit unserem kostenlosen Online-Check finden Sie erste Hinweise auf Unstimmigkeiten.
Einmal im Jahr steckt sie im Mieter-Briefkasten: die Betriebskostenabrechnung. Es lohnt sich, die Auflistung der verschiedenen Posten ganz genau zu prüfen – auch wenn am Ende ein Guthaben steht! So können Sie unter Umständen bares Geld sparen und die Vorauszahlung reduzieren. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Abrechnungen Fehler enthalten. Mit unseren Tipps können Sie einigen davon selbst auf die Schliche kommen:
- Grundsätzlich gilt: Mieter müssen nur dann die Nebenkosten zahlen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ausnahme: Heizkosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.
- Aktuell fallen in Hamburg für die sogenannten kalten Betriebskosten 2,04 Euro sowie für Heizung und Wasser 1,07 Euro pro Quadratmeter an.
- Es gibt 17 verschiedene Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung festgelegt sind. Verwaltungskosten, Reparaturkosten und Instandhaltungskosten sind nicht auf Mieter umlegbar!
- Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs bringen Änderungen: Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht über die Betriebskosten auf alle umgelegt werden. Sie dürfen einen Anbieter frei wählen (Urteil vom 18. November 2021, I ZR 106/20). Mietkosten für Rauchwarnmelder dürfen Vermieter jetzt schon nicht mehr umlegen (Urteil vom 11. Mai 2022, VIII ZR 379/20).
- Machen Sie unseren kostenlosen Betriebskosten-Online-Check auf online-checks.mieterverein-hamburg.de! So bekommen Sie eine erste Orientierung, ob die Kosten im Vergleich zu den für Hamburg üblichen Kosten zu hoch sind.
- Um Ihre Abrechung von uns prüfen zu lassen, nutzen Sie bitte unseren Mitgliederbereich und laden Ihre Unterlagen dort hoch oder vereinbaren Sie bitte über den Mitgliederbereich oder unsere Telefonzentrale (040/87979-0, montags bis freitags zwischen 08:30 und 18:00 Uhr, samstags zwischen 10:00 und 15:00 Uhr) einen individuellen Beratungstermin.
- Spätestens zwölf Monate nach Ende einer Abrechnungsperiode muss die Abrechnung dem Mieter vorliegen, sonst verfallen die Nachforderungen des Vermieters. Mieter können die Abrechnung nur innerhalb von zwölf Monaten ab Erhalt beanstanden.