#Mietertipps
04.04.2018

Vermieter-Fragebögen – bei diesen Fragen ist Flunkern erlaubt!

Potenzielle Vermieter wollen oft ganz genau wissen, wer ihre Wohnung beziehen möchte. Doch wie detailliert dürfen Vermieter die Mietinteressenten ausfragen? Und müssen diese immer wahrheitsgemäß antworten?

Auf dem meist langen Weg zum neuen Zuhause muss jeder Wohnungssuchende viele Fragebögen ausfüllen. Potenzielle Vermieter wollen oft ganz genau wissen, wer ihre Wohnung beziehen möchte. Doch wie detailliert dürfen Vermieter die Mietinteressenten ausfragen? Und müssen diese immer wahrheitsgemäß antworten? Das kommt ganz auf die Frage an:

  • Warum suchen Sie eine andere Wohnung? Hier dürfen Sie sich etwas ausdenken.
  • Haben Sie ein Haustier? Antworten Sie wahrheitsgemäß. Ein Vermieter muss zustimmen, wenn auch Hund oder Katze einziehen sollen.
  • Wie viel verdienen Sie im Monat? Ein Vermieter darf Gehaltsnachweise verlangen, schließlich ist für ihn wichtig, dass Sie die Miete zahlen können. Allerdings müssen Sie keine Fragen zu Grundbesitz, Wertpapieren und Vermögen beantworten.
  • Haben Sie Mietschulden? Diese Frage ist für den Vermieter verständlicherweise wichtig und sollte wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Waren Sie mal pleite? Sofern Sie jetzt wieder in gesicherten Verhältnissen leben, müssen Sie über die Vergangenheit keine Auskunft geben.
  • Sind Sie vorbetraft? Das geht den Vermieter nichts an!
  • Sind Sie Raucher? Nein, haben Sie sich gerade abgewöhnt.
  • Wer ist Ihr derzeitiger Vermieter? Tragen Sie hier notfalls einen guten Bekannten ein, der auf Nachfrage bestätigt, dass er Sie nur ungern als Mieter verliert.
  • Den Namen, das Alter und die bisherige Anschrift aller Personen, die einziehen möchten, müssen Sie angeben.
  • Über Ihre Weltanschauung, Religion, sexuelle Neigungen, Partei- oder Vereinsmitgliedschaften, Musik-Vorlieben, Krankheiten oder eine Schwangerschaft müssen sie keine wahrheitsgemäße Auskunft geben.

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