#Mietertipps
05.12.2017

Weihnachtsdeko: Was ist erlaubt und was nicht?

Um Ärger mit Nachbarn und dem Vermieter zu vermeiden, ist besonders in Mehrfamilienhäusern gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Mit unseren Tipps zum Weihnachtsschmuck hängt der Haussegen auch in der Adventszeit nicht schief.

Während sich manche Mieter monatelang darauf freuen, ihre Wohnungen weihnachtlich zu dekorieren, können andere es kaum erwarten, dass Kerzen, Rentiere und Lichterketten wieder in der Schublade verschwinden. Um Ärger mit Nachbarn und dem Vermieter zu vermeiden, ist besonders in Mehrfamilienhäusern gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Mit unseren Tipps hängt der Haussegen auch in der Adventszeit nicht schief:

  • Grundsätzlich ist das Anbringen von Lichterketten und Weihnachtsschmuck in der eigenen Wohnung, am Fenster und Balkon nicht verboten, da es zum üblichen Gebrauch der Wohnung gehört.
  • Jegliche Dekorationen außerhalb der Wohnung müssen sicher angebracht werden, damit sie nicht zur Gefahrenquelle für Passanten werden.
  • Wer die Außenfassade seines Mehrfamilienhauses dekorieren möchte und dafür eventuell sogar bohren will, muss sich das Einverständnis des Vermieters holen.
  • Ein Vermieter darf Weihnachtsdekorationen nicht verbieten, nur weil sie nicht seinen Geschmack treffen. Sind auch umliegende Wohnungen und Häuser dekoriert oder ist der Weihnachtsschmuck im Hinterhof, reicht es nicht, als Grund für ein Verbot die Verschlechterung des Erscheinungsbildes der Wohnanlage zu nennen.
  • Beim Dekorieren müssen Mieter auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen. Stören zum Beispiel hell leuchtende Lichterketten andere Mieter nachts beim Schlafen, können diese fordern, die Lichter nach 22 Uhr auszuschalten. Im Extremfall können Mieter sogar eine Mietminderung verlangen, wenn die störende Dekoration nicht entfernt wird.
  • Mieter dürfen das Treppenhaus nicht schmücken oder gar in eine opulente weihnachtliche Landschaft verwandeln, sofern es die Mitmieter stören kann. Ein Adventskranz an der Außenseite der eigenen Wohnungstür ist keine Beeinträchtigung und muss von Mitmietern hingenommen werden.
  • Weihnachtliche Düfte aus Duftsprays haben im Treppenhaus ebenfalls nichts verloren und müssen von Mietern nicht geduldet werden.

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