#Mietertipps
30.07.2019

Wespen- Wer muss die Kosten der Beseitigung zahlen?

Wespenalarm- was tun? Nach der großen Hitze lässt es sich im Freien wieder aushalten, aber wer Süßes genießen möchte, erhält oft auch ungebetenen Besuch: Wespen! Im schlimmsten Fall befindet sich in der Nähe ein Nest. Doch wer muss die Kosten der Beseitigung zahlen?

Bald beginnt wieder die „Pflaumenkuchenzeit“, aber wer diesen auf dem Balkon oder Garten genießen möchte sollte bedenken, dass durch den Geruch von Speisen und Getränken oft auch Wespen angelockt werden. Viele Menschen empfinden diese als sehr lästig oder haben sogar Angst vor den Tieren. Wird festgestellt, dass sich in der Nähe der Wohnung ein Nest gebildet hat von dem erhebliche Belästigungen ausgehen, muss der Vermieter tätig werden. Daher sollten Mieter zunächst ihren Vermieter kontaktieren und um zeitnahe Abhilfe bitten. Der Vermieter muss tätig werden und einen Fachdienst mit der Beseitigung des Wespenvolkes beauftragen. Die Kosten trägt der Vermieter, unabhängig davon, ob sich das Nest in der Wohnung, auf dem Balkon oder dem Garten angesiedelt hat. Nur wenn den Mieter ein Verschulden trifft, ist der Vermieter nicht haftbar. Für das Vorliegen eines Verschuldens des Mieters trägt der Vermieter die Beweislast. Die angefallenen Kosten der Beseitigung des Wespenvolkes kann der Vermieter auch nicht über die Nebenkosten abrechnen, da diese Kosten nicht „laufend“ im Sinne des Gesetzes entstehen, sondern es sich häufig um einen einmaligen Befall handelt.

Besteht eine konkrete Gefahr für die Bewohner und der Vermieter ist nicht erreichbar, kann auch sofort ein Insektenfachberater kontaktiert werden. Dann muss der Mieter diese Kosten zwar auslegen, kann sich aber anschließend an den Vermieter wenden und diese ersetzt verlangen. Wichtig: der Mieter trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels und die Dringlichkeit der Abhilfe! Fragen Sie im Zweifel immer erst beim Mieterverein zu Hamburg nach.

Im Zeitalter des Insektensterbens sollten die Tiere möglichst umgesiedelt werden, zumal Wespen unter Naturschutz stehen!

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.