Wissen Sie, wie groß Ihre Wohnung ist?
Nicht immer ist die Angabe zur Größe der Wohnung im Mietvertrag korrekt. Eine Überprüfung lohnt sich jedoch, denn ist die Wohnung kleiner als angegeben, zahlen Mieterinnen und Mieter unter anderem zu hohe Nebenkosten.
Meist steht die Größe der Wohnung im Mietvertrag, doch die Angabe ist nicht immer korrekt. Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter Außenflächen, also Balkone und Terrassen, nicht korrekt berechnen. Auch Dachschrägen können eine Fehlerquelle sein. Wird die Wohnung jedoch im Mietvertrag größer angegeben, als sie ist, haben Mieterinnen und Mieter das Nachsehen. Sollten Sie also Zweifel an der Richtigkeit der im Vertrag vermerkten Wohnfläche haben, wenden Sie sich an Ihren Vermieter und fragen Sie nach der Flächenberechnung. So lassen sich etwaige Fehler nachvollziehen. Worauf es bei der Berechnung der Wohnungsgröße besonders zu achten gilt und warum, erklären wir Ihnen hier:
- Außenflächen werden in der Regel mit 25 Prozent und nicht mit 50 Prozent ihrer Fläche berücksichtigt.
- Für Dachschrägen gilt: Raumteile mit einer Decken/Schrägenhöhe von unter einem Meter zählen überhaupt nicht, Raumteile mit einer Höhe von einem bis zwei Metern zählen zur Hälfte. Erst ab einer Höhe von zwei Metern wird die Grundfläche voll angerechnet.
- Die genaue Wohnfläche ist bei Mieterhöhungen maßgeblich, denn es wird die ortsübliche Miete pro Quadratmeter bezahlt.
- Sollte die Wohnung kleiner sein, als im Mietvertrag angegeben, ist eine Herabsetzung der Miete jedoch nur in zwei Fällen möglich: Es handelt sich um eine preisgebundene Wohnung oder die im Mietvertrag angegebene Fläche wird um mehr als zehn Prozent unterschritten.
- Anders bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung: Hier ist die tatschliche und nicht die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich. Die meisten Nebenkosten werden pro Quadratmeter gezahlt.
- Wichtig: Die Wohnungsgröße spielt eine große Rolle bei der Berechnung der neuen Grundsteuer. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Hamburger Immobilieneigentümer die Wohn- und Nutzfläche ihrer Gebäude den zuständigen Behörden übermitteln. Geben sie eine zu große Wohnfläche an, wird die Grundsteuer, die Mieterinnen und Mieter über ihre Nebenkosten zahlen müssen, zu hoch angesetzt.