#Mietertipps
16.03.2018

Worauf Mieter bei der Steuererklärung achten müssen – eine Checkliste!

Mieter haben einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen, denn Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Privathaushalten werden steuerlich gefördert. Wir haben folgende Steuer-Tipps für Sie zusammengestellt

Das erste Quartal ist fast vorbei und schon bald ist die nächste Steuererklärung fällig. Wer sich ohne Hilfe eines Profis durch die Akten und Belege kämpft, hat aktuell bis zum 31. Mai mit der Abgabe Zeit. Ab 2019 können sich die Steuerzahler für lästige Arbeit bis zum 31. Juli Zeit lassen. Dabei haben auch Mieter einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen, denn Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten in Privathaushalten werden steuerlich gefördert. Wir haben folgende Steuer-Tipps für Sie zusammengestellt:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen werden steuerlich begünstigt. Dazu zählen: Reinigung der Wohnung, Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen und Heckenschneiden, privat veranlasste Umzugsleistungen und Sperrmüllabholung.
  • Als Handwerkerleistungen können folgende Schönheitsreparaturen steuerlich geltend gemacht werden: Streichen und Tapezieren von Innenwänden, Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken und Heizkörpern, Beseitigung kleinerer Schäden wie Ausbessern von Löchern in Wänden und Fliesen, Auswechseln einzelner Fliesen.
  • Anspruchsberechtigt ist der Auftraggeber. Mieter können zudem die Steuerermäßigung unter den gleichen Voraussetzungen beanspruchen wie Wohnungseigentümer, wenn die zu zahlenden Nebenkosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen oder handwerkliche Tätigkeiten umfassen. Dafür müssen die Kosten aus der Jahresabrechnung für die Nebenkosten oder einer Bescheinigung des Vermieters hervorgehen.
  • Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen für Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten sind ausgenommen.
  • Jährlich können pro Haushalt 1.200 Euro für Handwerkerleistungen und 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Die Beträge mindern unmittelbar die tarifliche Einkommenssteuer.

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