#Newsletter
01.03.2023

Newsletter 03/23

Ausgabe März 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

 

werde ich gefragt, ob es in Hamburg eine Wohnungsnot gibt, verweise ich auf die Zahlen: Zum Stichtag 30.06.2022 gab es in Hamburg insgesamt 12.318 unversorgt vordringlich wohnungssuchende Haushalte. Das sind Menschen, die eine amtliche Bescheinigung darüber haben, dass sie dringend sofort eine Wohnung brauchen. Tausende ukrainische Geflüchtete leben in Zelten. Würden Sie das tun, wenn es Wohnraum für sie gäbe? Hinzu kommen diejenigen, die zwar eine Wohnung haben, aber völlig beengt leben und deswegen auf Wohnungssuche sind. Es dürfte sich um über 50.000 Menschen handeln. Einige kenne ich persönlich. Sie leben mit ihren Familien zu fünft in Zweizimmerwohnungen, zu sechst in Dreizimmerwohnungen. Ob wir diese Zustände Wohnungsnot nennen, ist letztlich Geschmackssache und ändert weder etwas an der Situation der Betroffenen, noch daran, dass wir uns alle einig sind: Hamburg braucht mehr und vor allem bezahlbaren Wohnraum.

 

Hinzu kommen die Ziele, die wir als Gesellschaft erreichen müssen, um unser Klima und damit den Fortbestand unserer Lebensgrundlagen hier auf Erden zu sichern. Wir haben beschlossen, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu wohnen. Dazu müssen in den nächsten 17 Jahren die überwiegende Zahl der Gebäude energetisch saniert, Strom und Wärme CO2-neutral erzeugt werden.

 

Es sind die Eigentümer der Wohnungen, die diese Mammutaufgaben bewältigen müssen. Dabei werden sie nicht allein gelassen, es gibt Fördermittel und Know-How. Dennoch ist die Sanierungsrate so gering wie lange nicht und der Neubau stockt sowieso, trotz aller Bemühungen des Senats im Bündnis für das Wohnen, die für Hamburg erforderliche Zahl an Neubauwohnungen zu organisieren.

 

Wie wird es weitergehen? Diese spannende Frage wurde auch vergangene Woche auf dem 25. Deutschen Mietgerichtstag in Dortmund diskutiert. Mit im Programm: „Die Klimaschutzentscheidung(en) des BVerfG und das Mietrecht – Herausforderungen für Vermieter und Mieter“ von Prof. Dr. Thomas Wischmeyer aus Bielefeld. Er beleuchtet die Folgen der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht an ein verfassungsgemäßes Klimaschutzgesetz für die Wohnraummiete hat. Ich lege Ihnen die Lektüre ans Herz, das Skript finden Sie hier.

 

Bringen Sie sich in die Debatte ein und lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!

 

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg

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