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30.12.2019

Betriebskosten 2018: Stichtag ist Silvester

Alle Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 müssen dem Mieter bis zum 31. Dezember 2019 zugegangen sein. Geht die Abrechnung erst nach dem Jahreswechsel zu, verliert der Vermieter seinen Nachforderungsanspruch.

Rechnet der Vermieter nicht bis zum 31.12.2019 ab, geht er leer aus

Alle Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 müssen dem Mieter bis zum 31. Dezember 2019 zugegangen sein. Geht die Abrechnung erst nach dem Jahreswechsel zu, verliert der Vermieter seinen Nachforderungsanspruch. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs bei dem Mieter an, nicht ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.01.2009, Aktenzeichen: VIII ZR 107/08).

Auch wenn der Vermieter den Zeitpunkt zur rechtzeitigen Vorlage verpasst, bleibt er zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Andernfalls können Mieter die laufenden Vorauszahlungen solange zurückhalten, bis der Vermieter die Abrechnung vorlegt.

„Endet die verspätete Abrechnung mit einer Gutschrift des Mieters, muss der Vermieter das Guthaben auszahlen. Hier schützt das Gesetz den Mieter, da er für die Verspätung schließlich nichts kann“, erläutert Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.

Nach Einschätzung des MIETERVEREIN ZU HAMBURG sind viele Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der 12-monatigen Frist eintreffen, häufig auch dann fehlerhaft, wenn sie ein Guthaben zugunsten des Mieters ergeben. Aus diesem Grunde sollten Mieter jede Betriebskostenabrechnung fachkundig überprüfen lassen.

Korrigiert der Vermieter Abrechnungsfehler erst nach Ablauf der Jahresfrist, darf das den Mieter nicht benachteiligen. „Führt die Korrektur zu einer Nachzahlung, kann der Vermieter ebenfalls den Mehrbetrag nach dem Jahreswechsel nicht verlangen“, so Chychla.

Hamburgs Mieterinnen und Mieter erhalten auf mieterverein-hamburg.de und unter der Mieter-Hotline 040 / 8 79 79-345 Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung. Mit dem kostenfreien interaktiven Betriebskosten-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG auf online-checks.mieterverein-hamburg.de können Mieter ihre Abrechnungen auf Plausibilität prüfen.

Pressemitteilung zum Herunterladen

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 / 8 79 79-333

Ansprechpartner:
Siegmund Chychla
040 / 8 79 79-200, 0172 / 8 77 71 70

Pressefotos: mieterverein-hamburg.de/de/kontakt/pressekontakt

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