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28.12.2015

Betriebskostenabrechnungen nach dem 31.12.2015 sind verspätet – Nachzahlungspflicht der Mieter entfällt

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG weist darauf hin, dass Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum vom 01.01.2014 – 31.12.2014 bei den Mietern bis zum 31.12.2015 vorliegen müssen. Versäumt der Vermieter diese Frist schuldhaft, ist er mit Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. Dabei kommt es nicht auf das Datum der Absendung durch den Vermieter an, sondern auf den Zeitpunkt des Zuganges beim Mieter.

„Bei verspäteten Nebenkostenabrechnungen sollten Mieter sicherheitshalber den Briefumschlag aufbewahren und das Zugangsdatum notieren“, rät Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Sollte eine verspätete Nebenkostenabrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, ist der Vermieter zur unverzüglichen Auszahlung an den Mieter verpflichtet“, so Chychla.

Nach Einschätzung des MIETERVEREIN ZU HAMBURG sind viele Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der 12-monatigen Frist eintreffen, häufig auch dann fehlerhaft, wenn sie ein Guthaben zugunsten des Mieters ergeben. Aus diesem Grunde sollten die Mieter jede Betriebskostenabrechnung fachkundig überprüfen lassen.

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG hat auf Grundlage der Abrechnungsdaten 2013 den aktuellen Betriebskostenspiegel erstellen lassen. Dieser gibt aufgeschlüsselt nach einzelnen gesetzlich zulässigen Kostenarten Auskunft über die durchschnittlichen Nebenkosten des Jahres 2013 in Hamburg.

Alles Wissenswerte rund um das Thema Nebenkostenabrechnung ist unter //mietnebenkosten.html zu finden. Hier werden die häufigsten Probleme und Streitpunkte erklärt und Tipps in verständlicher Sprache gegeben, wie die Betriebs- und Heizkostenabrechnung geprüft werden können.

Hamburgs Mieter können sich kostenlos das Info-Blatt Nr. 14 (Nebenkosten – die “Zweite Miete”) und Nr. 35 (Worauf muss ich bei meiner Heizkostenabrechnung achten?) von der Internetseite herunterladen. Nichtmitglieder erhalten unter tel. 8 79 79-345 eine telefonische Auskunft durch die Juristen des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.

Die Broschüre „Die zweite Miete“ (ISBN 978-3-944608-02-0), 6 Euro, ist in der Geschäftsstelle des MIETERVEREIN ZU HAMBURG, Beim Strohhause 20 (bei U/S-Bahn Berliner Tor) erhältlich oder zu bestellen beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, bzw. unter www.mieterbund.de
(zzgl. 1,20 Euro Versandkosten).

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 – 8 79 79 333

Ansprechpartner:

Siegmund Chychla
Telefon: 040-8 79 79-200
Mobil: 0172-877 71 70

Pressefotos: //pressekontakt.html

Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V., Landesverband im Deutschen Mieterbund e.V.
Mit mehr als 65.000 Mitgliedshaushalten Hamburgs größte Mieterorganisation
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg (bei U/S-Bahn Berliner Tor),
Tel. 040/ 8 79 79-0, Fax 040/ 8 79 79-110

www.mieterverein-hamburg.de
info@mieterverein-hamburg.de

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