Bundesverfassungsgericht erklärt den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Der Senat muss sein Initiativrecht im Bundesrat ergreifen und den Anstieg der Mieten in Hamburg stoppen.
Der Mieterverein zu Hamburg fordert, dass der Senat sein Initiativrecht im Bundesrat ergreift, um auf Bundesebene gesetzliche Regelungen zur Mietbegrenzung auf den Weg zu bringen.
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvF1/20 u.a.) hat heute entschieden, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist. Der Mieterverein zu Hamburg hat es kommen sehen und schon von Anfang an darauf hingewiesen, dass der durch die Berliner Rot-Rot-Grün-Koalition erlassene Mietendeckel einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten wird.
„Aus diesem Grunde haben wir schon frühzeitig unsere Bedenken angemeldet, den ´Berliner Mietendeckel´ als ein landesrechtliches Mietbegrenzungsinstrument auch in Hamburg zu erlassen“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
„Nun ist aber der Senat gefordert, sein Initiativrecht im Bundesrat zu ergreifen, um auf Bundesebene gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die die Mieterinnen und Mieter in Hamburg wirksam vor weiteren Mieterhöhungen schützen“, fordert Chychla.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass im Bereich des Mietpreisrechts den Ländern keine Gesetzgebungskompetenz zusteht, sind nunmehr die im Bundestag vertretenen Parteien aufgefordert, bundesweit für eine wirksame Mietenbegrenzung zu sorgen.
Den Anfang dazu hat die vom Mieterverein zu Hamburg unterstützte bundesweite KAMPAGNE MIETENSTOPP mit dem Start am 19. Februar 2021 gemacht. Mittlerweile wird die Kampagne schon von über 56 Initiativen, Verbänden und Organisationen bundesweit unterstützt.
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