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27.05.2016

Ein Jahr Besteller-Prinzip: Hamburgs Makler tricksen weiter

Seit dem 1. Juni 2015 ist das sogenannte Besteller-Prinzip in Kraft. Danach muss den Wohnraummakler nur derjenige bezahlen, der ihn auch tatsächlich beauftragt hat – in aller Regel ist das der Vermieter. Weil die früher übliche Makler-Provision von zwei Netto-Kaltmieten von Mietern nicht mehr gezahlt werden muss, haben Hamburger Mieterhaushalte nach Schätzungen des MIETERVEREIN ZU HAMBURG in den vergangenen zwölf Monaten mehr als zehn Millionen Euro gespart. Damit ist die vom Gesetzgeber beabsichtigte Entlastung der Mieter tatsächlich eingetreten. Viele Makler versuchen aber, das Besteller-Prinzip zu umgehen, indem sie von den Mietern statt einer Provision „lediglich“ eine „Gebühr“ von bis zu 500 Euro verlangen.

„Das im Wohnungsvermittlungsgesetz verankerte Besteller-Prinzip untersagt Maklern die Entgegennahme von Entgelten von Mietern, unabhängig davon, wie diese benannt werden“, erklärt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „ Für alle Mieter, die seit dem 1. Juni 2015 vergleichbare Zahlungen an Makler geleistet haben, besteht die große Chance, mit rechtlicher Unterstützung das Geld wiederzubekommen“, so Chychla.

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG beobachtet seit Inkrafttreten des Besteller-Prinzips die maßgeblichen Online-Immobilienportale. Dabei wurde festgestellt und dokumentiert, dass Makler ungewohnte Kreativität bei der Umgehung des Wohnungsvermittlungsgesetzes entwickeln. Statt der Provision werden nun beispielsweise Aufwandspauschalen, Bearbeitungs-, Service-, Vertrags- oder Mieterwechselgebühren erhoben, die rückwirkende Beauftragung des Maklers, Eintritt für die Wohnungsbesichtigung oder überhöhte Abstandszahlungen verlangt. Die gesammelten Verstöße füllen mittlerweile einen ganzen Aktenordner beim MIETERVEREIN ZU HAMBURG. Obwohl der Immobilienverband Deutschland (IVD Nord) in den Medien erklärt hat, dass seine Verbandsmitglieder über die Unzulässigkeit derartiger Gebühren unterrichtet wurden, werden sie auch von vielen IVD-Maklern erhoben.

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG fordert, dass der IVD Nord auf seine Mitglieder einwirkt, die unberechtigten Gebühren nicht mehr zu erheben und die bereits geleisteten Zahlungen an die Mieter zurückzuzahlen. Mieter können unberechtigte Zahlungen an Makler innerhalb von drei Jahren zurückfordern.

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 – 8 79 79 333

Ansprechpartner:

Siegmund Chychla
Telefon: 040-8 79 79-200
Mobil: 0172-877 71 70

Pressefotos: //pressekontakt.html

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