Hamburger Senat hält Wort: Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erlassen
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG begrüßt, dass der Senat als erstes Bundesland alle Instrumente des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes einsetzt.
Nachdem der Senat bereits am 13.07.2021 die erste Verordnung zum Baulandmobilisierungsgesetz erlassen hat, wurde nunmehr am 2.11.2021 auch die Verordnung zur Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für die gesamte Hansestadt erlassen.
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG begrüßt, dass der Senat als erstes Bundesland alle Instrumente des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes einsetzt, um den Wohnungsneubau zu fördern und die Mieterinnen und Mieter der Hansestadt zu schützen.
„Wir freuen uns, dass der Senat das vor der Bundestagswahl gegebene Wort auch nach der Wahl gehalten hat. Mit der zeitnahen Ausschöpfung aller Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes wird der Bodenspekulation ein Riegel vorgeschoben, der Wohnungsbau erleichtert und Hamburgs Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung geschützt.“, so Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
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