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06.01.2016

Info-Blatt „Neues Wohngeld 2016“ zur Wohngeldreform erschienen

Zum Januar 2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Nachdem das Wohngeld sechs Jahre lang unverändert geblieben ist, wurden die Leistungen nunmehr erhöht. Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG begrüßt das neue Gesetz, da seit der letzten Wohngeldreform die durchschnittlichen Nettokaltmieten in Hamburg um rund 18 % von 6,76 € je Quadratmeter im Jahr 2009 auf 8,02 € je Quadratmeter im Jahr 2015 gestiegen sind, ohne dass dieser Umstand bei der Berechnung des Wohngeldes Berücksichtigung fand.

„Weil die Zahlung des Wohngeldes nicht rückwirkend erfolgt, sondern erst ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wird, sollten Haushalte mit geringen Einkommen, die noch kein Wohngeld erhalten das Wohngeld noch im Januar 2016 beantragen“, rät Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Zu begrüßen ist, dass Mieterhaushalte, die bereits Wohngeld erhalten keinen erneuten Antrag stellen müssen, da die Wohngelderhöhung automatisch gewährt wird“, so Chychla.

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Ziel der Wohngeldreform ist die Ausweitung des Empfängerkreises sowie der Rückgang der Haushalte mit Transferleistungsbezug. Unter Berücksichtigung des wohngeldrechtlichen monatlichen Gesamteinkommens sowie der Bruttokaltmiete erfolgt eine Einstufung innerhalb der nach Haushaltsgröße eingestuften Wohngeldtabellen (https://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldtabellen/). Die Hansestadt Hamburg wird neuerdings in die Mietenstufe VI statt bisher V eingeordnet. Die neue Einstufung in die höchste Stufe bedeutet, dass den Hamburger Mietern ein deutlich höherer Wohngeldbetrag zusteht als bisher.

Am Jahresende 2014 haben in Hamburg 11.302 Haushalte Wohngeld bezogen, wobei die  durchschnittliche Wohngeldzahlung EUR 131,– betrug (Quelle: Statistikamt Nord).

Ein 8-seitiges DIN-A5-Flugblatt (gefaltet) „Neues Wohngeld 2016“, welches ausführlich über die Voraussetzungen eines Wohngeldantrages bzw. über Rechte und Pflichten der Mieter in diesem Zusammenhang informiert, finden Sie unter //tl_files/pdf/neues-wohngeld-2016.pdf als Download. Zudem ist das Flugblatt in der ist in der Geschäftsstelle des MIETERVEREIN ZU HAMBURG, Beim Strohhause 20 (bei U/S-Bahn Berliner Tor) erhältlich.

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 – 8 79 79 333

Ansprechpartner:

Siegmund Chychla
Telefon: 040-8 79 79-200
Mobil: 0172-877 71 70

Pressefotos: //pressekontakt.html

Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V., Landesverband im Deutschen Mieterbund e.V.
Mit mehr als 65.000 Mitgliedshaushalten Hamburgs größte Mieterorganisation
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg (bei U/S-Bahn Berliner Tor),
Tel. 040/ 8 79 79-0, Fax 040/ 8 79 79-110

www.mieterverein-hamburg.de
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