Insolvenzverfahren des Wohnungsvermittlers „Wimmo GmbH“ vor dem Aus.
Am 18. September 2014 findet in dem Insolvenzverfahren gegen den Wohnungsvermittler „Wimmo GmbH“ eine abschließende Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Hamburg (Az. 67g IN 198/10) statt. Aus dem Beschluss des Insolvenzgerichts geht hervor, dass eine Einstellung des Verfahrens mangels Masse bevorsteht. Zahlreiche Geschädigte, die bis dahin ihre Ansprüche gegen die „Wimmo GmbH“ durchsetzen konnten, gehen nunmehr leer aus.
„Es ist ein Trauerspiel, dass die Drahtzieher durch die Insolvenz der „Wimmo GmbH“ sich ihrer Verantwortung gegenüber den Geschädigten entziehen werden.“, so Eckard Pahlke, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Damit wird nach rund 10 Jahren das Kapitel „Wimmo GmbH“ endgültig geschlossen. Die WIMMO GmbH warb seit 2004 in Wohnungsanzeigen mit dem Angebot preisgünstiger Wohnungen in bevorzugten Wohnlagen. Bei Anruf wurden Wohnungssuchende ins Büro des Unternehmens gelockt. Sie mussten einen Vertrag unterzeichnen und 179 € bzw. 189 € zahlen, um in Anschluss Listen von angeblich courtagefreien Wohnungen zu erhalten. Weil die Listen jedoch zum Teil keine aktuell zur Vermietung freistehenden Wohnungen, bei den es sich sogar teilweise um Sozialwohnungen handelte, enthielten, haben die Geschädigten ihre „Vermittlungsprovision“ umsonst gezahlt. Allein beim MIETERVEREIN ZU HAMBURG haben sich etwa 400 Betroffene gemeldet.
Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) mussten die von dem MIETERVEREIN ZU HAMBURG unterstützten Geschädigten klagen, um die zu Unrecht gezahlte Provision zurück zu bekommen (BGH, Urteil vom 15.04.2010- III ZR 153/09). Der BGH urteilte, dass die Tätigkeit der „Wimmo GmbH“ unter das Wohnungsvermittlungsgesetz falle und damit eine erfolgsbezogene Tätigkeit geschuldet werde. Den Geschädigten stand deshalb ein Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Provision zu, weil es zu keiner Wohnungsvermittlung gekommen ist.
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