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18.08.2022

Kostensteigerungen beim Gas treffen in Hamburg mehr als 500.000 Mieterhaushalte

Mieterinnen und Mieter müssen keine Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren, weil sie hohe Nachzahlungen nicht leisten können. „Alle Mieter, die Schwierigkeiten haben, Nachzahlungen zu leisten, sollten einen Antrag auf SGB-Leistungen beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt stellen”, erklärt Dr. Rolf Bosse.

Das Statistikamt Nord hat heute bekannt gegeben, dass mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland ihren Wärmebedarf über Gas deckt. Hamburg liegt unter dem Bundesdurchschnitt – hier werden 42 Prozent der Haushalte mit Erdgas beheizt. Dennoch betrifft die seit Jahresbeginn herrschende Preisexplosion den überwiegenden Teil der Hamburger Mieterinnen und Mieter, denn auch der Fernwärmepreis ist zumeist an die Entwicklung des Gaspreises gekoppelt und 40 Prozent aller Wohnungen werden mit Fernwärme beheizt. „Hier schlägt die Erhöhung wegen der Preisgleitklauseln auf die Fernwärmeabrechnungen durch“, warnt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.

Die Kostensteigerungen sind besorgniserregend. „Wir müssen mit einer Verdreifachung der Gaspreise gegenüber 2021 rechnen und dann kommt noch die Gasumlage dazu“, sagt Bosse. Die Praxis der Wohnungswirtschaft, vor diesem Hintergrund Vorauszahlungen anzuheben oder Einmalzahlungen zu verlangen, ist nachvollziehbar, aber nicht ohne Weiteres zulässig. „Stattdessen sollten Mieter eigene Rücklagen bilden, um Nachzahlungen auffangen zu können“, so Bosse. Wer nicht in der Lage ist, Rücklagen zu bilden, darf nicht fürchten, seine Wohnung zu verlieren. Daher unterstützt der Mieterverein zu Hamburg die Forderung des Deutschen Mieterbundes nach einem Kündigungsmoratorium. Doch zu einer Kündigung muss es gar nicht kommen. „Bereits jetzt haben nicht nur Bezieher von SGB-Leistungen Anspruch auf Übernahme der Nachzahlung. Auch Mieter, die bisher keine Leistungen bezogen haben, können einen entsprechenden Antrag stellen“, erklärt Bosse. „Alle Mieter, die Schwierigkeiten haben, Nachzahlungen zu leisten, sollten also mindestens im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen Antrag auf SGB-Leistungen beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt stellen.“

Auch die allenthalben geäußerten Sparappelle haben ihre Berechtigung. „Jede eingesparte Kilowattstunde senkt die eigene Belastung und hilft uns als Gesellschaft durch diesen Winter“, so Bosse. Doch die Grenze muss da gezogen werden, wo es im ungedämmten Altbau ohne Beheizung zu gesundheitsgefährlichem Schimmel kommt.

Mit Blick auf das Ende der Gaskrise fordert der Mieterverein zu Hamburg, dass die Unternehmen, die nun mit der Gasumlage gerettet werden, die Hilfen zurückzahlen sollen. „Wie bei der Bankenkrise 2008 kommen die Bürger für die Verluste auf, die Gewinne der Vorjahre wurden privatisiert. Die jetzt geretteten Unternehmen sollten die Hilfen erstatten müssen, wenn sich die Lage beruhigt hat und sie wieder satte Gewinne machen“, fordert Rolf Bosse.

Die Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) tritt ab Oktober 2022 in Kraft und soll bis zum 1. April 2024 von Gaskunden gezahlt werden. Legt man den durchschnittlichen Gasverbrauch (Heizen und Warmwasser) von 12.800 kWh bei einer Wohnfläche von 80 Quadratmetern im Jahr zugrunde, fallen zusätzlich rund 307 Euro plus Mehrwertsteuer an. Um Gaskunden nicht noch weiter zu belasten, plante die Bundesregierung, die Gasumlage von der Mehrwertsteuer zu befreien. Das ist jedoch laut EU-Kommission nicht möglich. Aktuell wird eine andere Lösung mit gleichem Effekt gesucht. Zudem prüft der Hamburger Senat zurzeit, ob es zulässig wäre, wenn die Hamburger Energiewerke gegenüber ihren Fernwärme- und Gaskunden auf die Umlage verzichten. Parallel richtet die Finanzbehörde einen Härtefallfonds für Kunden anderer Anbieter ein.

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Pressefotos: mieterverein-hamburg.de/de/kontakt/pressekontakt

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