Mieten steigen weiter, deshalb: Mietpreisbremse ziehen!
Einer aktuellen Auswertung von Immowelt zufolge haben sich die durchschnittlichen Mieten von Bestandswohnungen in Hamburg innerhalb von 12 Monaten um 7 Prozent erhöht. Sie liegen bei 12,50 Euro pro Quadratmeter und damit 35 Prozent über der Durchschnittsmiete laut Mietenspiegel 2021.
Einer aktuellen Auswertung von Immowelt zufolge haben sich die durchschnittlichen Mieten von Bestandswohnungen in Hamburg innerhalb von 12 Monaten um 7 Prozent erhöht und liegen derzeit bei 12,50 Euro pro Quadratmeter. Damit spitzt sich die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt trotz der 2015 eingeführten Mietpreisbremse weiter zu. Laut dieser Verordnung dürfen die Neuvertragsmieten die ortsübliche Vergleichsmiete allenfalls um 10 Prozent überschreiten. Legt man die Auswertung von Immowelt zugrunde, wird die Durchschnittsmiete laut Mietenspiegel 2021 von 9,29 Euro pro Quadratmeter tatsächlich um rund 35 Prozent überschritten.
„Die Auswertung unseres Mietpreisbremse-Checks bestätigt, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse schlicht ignorieren. Im Jahr 2022 wurden über 850 Verstöße dokumentiert. Im Schnitt zahlen die Mieter rund 260 Euro zu viel – pro Monat!“, berichtet Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, und ergänzt: „Die Mietpreisbremse hat als Instrument einfach zu viele Ausnahmen und keine Sanktionsmöglichkeiten. Die Politik muss hier weiter nachbessern und Vermieter bei Verstößen mit Bußgeldern belegen!“
Mieterinnen und Mieter, die feststellen, dass sie eine überhöhte Miete zahlen, müssen ihr Recht selbst einfordern – notfalls vor Gericht. Eine erste Hilfe und Orientierung bietet der für alle Hamburger Mieter kostenlose Mietpreisbremse-Check des Mietervereins, abzurufen unter online-checks.mieterverein-hamburg.de.
Dringend notwendig ist nicht nur eine Verschärfung der Mietpreisbremse, sondern auch eine Reform der Regelungen gegen die Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes.
„Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es kein Kavaliersdelikt, unangemessene Mieten zu verlangen“, betont Dr. Bosse. „Betroffene Mieterinnen und Mieter sollten sich unbedingt Hilfe holen und eine Senkung der Miete durchsetzen. Erfreulicherweise hat zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt einen Vermieter wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftsstrafgesetz zu einem Bußgeld verurteilt. Mietpreisüberhöhungen sollten also auch zur Anzeige gebracht werden.“
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