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05.09.2016

„Mieter besser schützen – Mietpreisüberhöhungen wirksam bekämpfen“ – ein gemeinsamer Appell von VNW und Mieterverein

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., VNW, und der Mieterverein zu Hamburg e.V. fordern, zunächst die einfache Reform des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) umzusetzen, statt komplizierte und nicht zielführende Nachbesserungen der Mietpreisbremse zu planen. Der Hamburger Senat sollte sich im Bundesrat dafür einsetzen.

Ein Jahr nach der Mietpreisbremse steht fest: sie hat ihre Wirkung verfehlt. Die Bundesregierung denkt bereits über eine Nachbesserung nach. Der VNW warnt vor einer „Verschlimmbesserung“ und empfiehlt ein Umdenken. Um die Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen, fordern VNW und Mieterverein daher gemeinsam: „Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz reformieren, statt Mietpreisbremse reparieren, damit Mietpreisüberhöhungen wieder wirksam geahndet werden können.“

Der Paragraf 5 im Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) besagt, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen „unangemessen hohe Entgelte“ fordert. Mieten sind dann unangemessen hoch, wenn sie die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen und dies infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen geschieht.
Der Paragraf 5 weist Schwächen auf – er schreckt die schwarzen Schafe auf dem Wohnungsmarkt nicht ab. Ein „zahnloser Tiger“ also. Dies liegt vor allem an zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs:

• Das „geringe Angebot an vergleichbaren Räumen“ bezieht sich auf das gesamte Gebiet, nicht auf den Stadtteil, in dem sich die Wohnung befindet. Das „Ausnutzen“ eines zu geringen Angebotes ist damit folglich kaum nachweisbar.
• Des Weiteren steht der Mieter in der „Bringschuld“. Er muss beweisen, dass er aufgrund fehlender Angebote auf das teure Mietangebot angewiesen ist. In der Realität kaum umsetzbar.

VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner:

„Es ist total unverständlich, dass es einen Paragrafen gibt, der aufgrund seiner Ausgestaltung keine Anwendung findet. Stattdessen hat die Politik als Alternative ein schlechteres Instrument wie die Mietpreisbremse eingeführt. Nur es wirkt nicht. Wir wollen, dass die Hamburgerinnen und Hamburger Wohnungen zu bezahlbaren Preisen mieten können. Die VNW-Mitgliedsunternehmen liegen mit einer Durchschnittsmiete von 6,22 nettokalt unter der allgemeinen Durchschnittsmiete von rund 8 Euro. Doch nicht alle Menschen können in den Wohnungen der Verbandsunternehmen wohnen. Einige schwarze Schafe auf dem Wohnungsmarkt nutzen die hohe Nachfrage in begehrten Lagen aus und verlangen horrende Mieten. Das ist unsozial und schadet dem Image der gesamten Branche. Um dem ein Riegel vorzuschieben, sollte sich der Hamburger Senat auf Bundesebene für einen anwendbaren Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz einsetzen.“

Siegmund Chychla, Geschäftsführer Mieterverein zu Hamburg:

„Mit einer Stärkung des Paragrafen 5 wäre den Hamburger Mieterinnen und Mietern sicherlich mehr geholfen als mit ungewissen Nachbesserungen der Mietpreisbremse. Im Gegensatz zur Mietpreisbremse sieht der Paragraf 5 stärkere Sanktionen vor. Die Rückzahlung der überhöhten Mieten ab Vertragsschluss und Bußgelder entwickeln eine ausreichende generalpräventive Wirkung.“

Um den Paragraf 5 zu einem praxistauglichen Instrument zu machen, muss an einigen Stellen nachgebessert werden. Zum Beispiel sollte sich das „geringe Angebot an vergleichbaren Räumen“ auf ein Teilgebiet beziehen, nicht auf das Gesamtgebiet. Des Weiteren sollte die Beweisführung (der Mieter muss darlegen, welche Bemühungen er bisher geleistet hat, um eine Wohnung zu finden) verändert werden. Der Hamburger Senat hatte im Jahr 2013 bereits einen Gesetzesantrag zur Änderung in den Bundesrat gegeben (Drucksache 176/13).

Breitner und Chychla fordern gemeinsam:


„Der Hamburger Senat sollte sich der Sache im Sinne der Hamburger Mieterinnen und Mieter dringend erneut annehmen. Wir, der VNW und der Mieterverein zu Hamburg, stehen gern beratend zur Seite.“

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 – 8 79 79 333
Ansprechpartner:
Siegmund Chychla
040-8 79 79-200
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