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31.05.2017

Mietpreisbremse – ernüchternde Zwei-Jahres-Bilanz: Schäden in Millionenhöhe für Hamburgs Mieter weil Gesetz ignoriert wird

Weil viele Vermieter die sanktionslose und kaum handhabbare Mietpreisbremse schlicht ignorieren, haben Hamburgs Mieter in den letzten zwei Jahren Schäden in Millionenhöhe erlitten.

Vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber die Bundesländer in § 556d BGB ermächtigt, Wohnungsmieten bei Neuvermietung zu deckeln. Seitdem können die Länder in angespannten Wohnungsmärkten verordnen, dass zu Beginn eines Mietverhältnisses nur eine Miete verlangt werden darf, die die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigt. In Hamburg gilt die Mietpreisbremse seit dem 1. Juli 2015. Die Bilanz nach zwei Jahren ist mehr als ernüchternd: Weil viele Vermieter die sanktionslose und kaum handhabbare Mietpreisbremse schlicht ignorieren, haben Hamburgs Mieter in den letzten zwei Jahren Schäden in Millionenhöhe erlitten.

Wie dramatisch die Zahlen für Hamburg sind, zeigt die jüngste Studie des Gymnasiums Ohmoor. Mit 12,68 Euro pro Quadratmeter liegt die aktuelle Neuvermietungsmiete fast 60 Prozent über dem Durchschnittswert von 8,02 Euro des Hamburger Mietenspiegels 2015. Dabei dürfte die Miete bei einer Neuvermietung in Hamburg seit dem 1. Juli 2015 höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Diese Zahlen zeigen, dass – wie von uns vorhergesagt – die gut gemeinte Mietpreisbremse nicht ernst genommen wird. Mit dieser Regelung, die bis heute nicht nachbessert wurde, hat der Gesetzgeber dem Verfall seiner Autorität Vorschub geleistet“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.

Die vom Gesetzgeber zugelassenen Ausnahmen und die für Mieter komplizierte Rechtsverfolgung führen dazu, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse außer Acht lassen, weil sie keine Sanktionen fürchten müssen. Problematisch ist zudem, dass Vermieter z. B. die Vormiete oder den Umfang der Modernisierung nicht offenlegen müssen und damit den Mietern die Rechtsverfolgung und -durchsetzung erheblich erschweren.

Befürchtet ein Mieter, dass sein Vermieter eine überhöhte Miete verlangt, muss er sein Recht selbst einfordern – notfalls vor Gericht. Eine erste Hilfe und Orientierung erhalten alle Hamburger Mieter mit dem Mietpreisbremse-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. Auf online-checks.mieterverein-hamburg.de können alle Hamburger Mieter die Höhe ihrer Miete kostenlos überprüfen. Rund 80 Prozent der bisher durchgeführten Checks haben den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse erhärtet. Durchschnittlich ergibt sich eine Überzahlung von 155 Euro im Monat. „Es liegt angesichts von gut 50.000 Neuvermietungen im Jahr auf der Hand, dass Hamburgs Mieter jedes Jahr, in dem die Mietpreisbremse nicht nachgebessert wird, Millionenschäden erleiden werden“, sagt Chychla.

Der Hamburgische Senat wird deshalb aufgefordert, sich für folgende überfällige Nachbesserungen der Mietpreisbremse einzusetzen:

  • Wird die ortsübliche Miete um mehr als 10 Prozent überschritten, hat der Vermieter eine zugrundeliegende Ausnahme beim Abschluss des Mietvertrages offenzulegen und nachzuweisen.
  • Beim Verstoß gegen die Mietpreisbremse hat der Vermieter den überzahlten Anteil der Miete von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen.
  • Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, müssen mit Sanktionen belegt werden.

 

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040-8 79 79 333

Ansprechpartner:

Siegmund Chychla

040-8 79 79-200
0172-877 71 70

Pressefotos: //pressekontakt.html

 

Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V., Landesverband im Deutschen Mieterbund e.V.

Mit mehr als 65.000 Mitgliedshaushalten Hamburgs größte Mieterorganisation

Beim Strohhause 20
20097 Hamburg (bei U/S-Bahn Berliner Tor)
Tel. 040/ 8 79 79-0
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