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02.06.2017

Mietpreisbremse in Hamburg soll unwirksam sein, weil der Senat die Verordnung nicht richtig begründet haben soll

Die auf formellen Erwägungen beruhende Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht nachvollziehbar, weil die Gründe für den Erlass der Mietpreisbremse sich eindeutig aus den Senatsdrucksachen ergeben.

 

Das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 316 C 380/16) hat entschieden, dass die Verordnung des Hamburger Senats über die Einführung der Mietpreisbremse vom 23. Juni 2015 nichtig sei, weil eine Begründung fehle.
„Die auf formellen Erwägungen beruhende Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht nachvollziehbar, weil die Gründe für den Erlass der Mietpreisbremse sich eindeutig aus den Senatsdrucksachen ergeben“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Wir gehen davon aus, dass das Landgericht Hamburg als Berufungsinstanz die Entscheidung korrigieren wird.“

Die Erwägungen des Hamburgischen Senats, die dazu geführt haben, die Mietpreisbremse einzuführen, ergeben sich aus der Drucksache Nr. 2015/01119.

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