Möblierter Wohnraum und Kurzzeitvermietung dürfen die Mietpreisbremse nicht unterlaufen!
Der Hamburger Senat hat am 17. August 2021 eine Bundesratsinitiative zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Anwendung der Mietpreisbremse angekündigt. Der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietungen von bis zu sechs Monaten und die Vermietung von möblierten Wohnungen soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Mieterverein zu Hamburg begrüßt die angekündigte Bundesratsinitiative des Senates
Der Hamburger Senat hat am 17. August 2021 eine Bundesratsinitiative zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Anwendung der Mietpreisbremse angekündigt. Der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietungen von bis zu sechs Monaten und die Vermietung von möblierten Wohnungen soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Es ist seit langem bekannt, dass viele Vermieter zunehmend Wohnungen mit Mobiliar ausstatten, um die Regelungen der Mietpreisbremse zu umgehen. Aus diesem Grunde begrüßt der Mieterverein zu Hamburg die überfällige Bundesratsinitiative des Senates, wonach der Möblierungszuschlag von den Vermietern offengelegt und der Höhe nach begrenzt werden soll. Auch die Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf sechs Monate und das Verbot der Kurzzeit-Kettenverträge wird den Mietern helfen, unbefristete Mietverträge zu schließen, die der Mietpreisbremse unterliegen.
„Man muss schon fragen, weshalb der Senat erst kurz vor den Bundestagswahlen ankündigt, die Gesetzesinitiative starten zu wollen. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht nur bei der Ankündigung bleibt und der Senat sich auch nach den Wahlen zum Bundestag energisch für die dringend erforderliche Gesetzesnachbesserung zum Schutz der Mieter einsetzen wird“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Siegmund Chychla.
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