Musterklage gegen E.ON: Fernwärme-Kunden mit Preiserhöhungen gesucht!
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hält die Fernwärme-Preiserhöhungen von E.ON für rechtswidrig und prüft aktuell, eine Musterfeststellungsklage zu erheben, damit die Betroffenen ihr Geld zurückerhalten.
Der Energieversorger E.ON schockierte seine Fernwärmekunden 2022 mit Preissteigerungen um bis zu das Vierfache. Besonders die massive Erhöhung im Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge machte Schlagzeilen: Hier hob E.ON den Netto-Arbeitspreis von 3,79 (2020) auf 17,20 Cent (2022) an. Seit der Erhöhungswelle machen die betroffenen Kunden ihrem Ärger in der Öffentlichkeit Luft und fordern von E.ON, Nachzahlungen zurückzunehmen und Vorauszahlungen runterzuschrauben. Der Mieterverein zu Hamburg unterstützt betroffene Mitglieder dabei, sich gegen die horrenden Forderungen von E.ON zu wehren.
Nun soll es vor Gericht weitergehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hält die Fernwärme-Preiserhöhungen für rechtswidrig und prüft aktuell, eine Musterfeststellungsklage zu erheben, damit die Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. Hierfür werden ab sofort Fernwärme-Kunden von E.ON und von dem Tochterunternehmen Hansewerk Natur gesucht, die ihre Fälle online schildern und die Jahresabrechnungen ab 2019 und gegebenenfalls weitere Unterlagen hochladen: https://www.musterfeststellungsklagen.de/eon-fernwaerme. Voraussetzung ist, dass die Mieterinnen und Mieter selbst den Vertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen haben. Sollte es zu der Musterfeststellungsklage kommen, entstehen für die teilnehmenden Mieterinnen und Mieter keine Kosten.
„Wir rufen alle Hamburger Mieterinnen und Mieter auf, zu prüfen, ob ihr Fall für die Musterfeststellungsklage in Frage kommt. Es ist geradezu unmoralisch, dass ein Energielieferant offenbar versucht, im Schatten der allgemeinen Preissteigerungen und der Energiekrise, derart seinen Profit zu maximieren. Das gehört abgestraft!“, schimpft Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
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