Neuer Betriebskostenspiegel für Hamburg: Für 2019 blieben die Kosten stabil
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG hat gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) einen Betriebskostenspiegel für Hamburg auf Grundlage der Nebenkostenabrechnungsdaten 2019 erstellen lassen. Hamburger Mieterhaushalte mussten für die „zweite Miete“ im Durchschnitt 3,11 Euro pro Quadratmeter im Monat zahlen.
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG hat gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) einen Betriebskostenspiegel für Hamburg auf Grundlage der Nebenkostenabrechnungsdaten 2019 erstellen lassen. Hamburger Mieterhaushalte mussten demnach für die „zweite Miete“ im Durchschnitt 3,11 Euro pro Quadratmeter im Monat aufbringen. Auf Heizung und Warmwasser entfielen monatlich 1,07 Euro und 2,04 Euro auf die sogenannten kalten Betriebskosten – etwa Grundsteuer, Versicherungen, Hauswart und Müllbeseitigung. Damit sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mussten somit Nebenkosten von durchschnittlich 2.612 Euro geleistet werden.
„Leider müssen Mieterinnen und Mieter in Zukunft mit deutlich höheren Kosten rechnen: nicht nur die Nettomieten werden steigen, sondern die CO 2 Bepreisung wird sich bei den zu leistenden Nebenkosten auswirken. Wir empfehlen deshalb, dass Mieterinnen und Mieter für die Jahre 2020 und 2021 eine monatliche Vorauszahlung für die jeweilige Wohnung zurücklegen sollten“, rät Rolf Bosse, Geschäftsführer des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Der Betriebskostenspiegel gibt Auskunft über die durchschnittlichen Mietnebenkosten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen gesetzlich zugelassenen Kostenarten. Ziel des Betriebskostenspiegels ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für
Wohnungssuchende als auch für die rund 720.000 Mieterhaushalte der Hansestadt herzustellen, die
jährlich Betriebskostenabrechnungen erhalten.
Alle Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 müssen dem Mieter bis zum 31. Dezember 2021 zugegangen sein. Geht die Abrechnung erst nach dem Jahreswechsel zu, verliert der Vermieter seinen Nachforderungsanspruch. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs bei dem Mieter an, nicht ausreichend ist die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.01.2009, Aktenzeichen: VIII ZR 107/08).
„Endet die verspätete Abrechnung mit einer Gutschrift des Mieters, muss der Vermieter das Guthaben auszahlen“, erläutert Bosse. Korrigiert der Vermieter Abrechnungsfehler erst nach Ablauf der Jahresfrist, darf das den Mieter nicht benachteiligen.
Hamburgs Mieterinnen und Mieter erhalten auf mieterverein-hamburg.de und unter der Mieter-Hotline 040 / 8 79 79-345 Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung. Mit den kostenfreien interaktiven Online-Checks des MIETERVEREIN ZU HAMBURG können Mieter ihre Abrechnungen auf Plausibilität prüfen.
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Betriebskostenspiegel für Hamburg
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