Silvester in der Mietwohnung: Darauf sollten Mieterinnen und Mieter achten
Wer in der heimischen Mietwohnung feiern möchte, sollte trotz allem die Hausordnung nicht vergessen – denn die gilt auch an Silvester! Mit unseren Tipps kommen Sie stressfrei und sicher ins neue Jahr.
Nachdem Silvesterfeiern in den vergangenen Jahren durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen weitgehend ausgefallen sind, freuen sich viele Menschen jetzt auf einen unbeschwerteren Jahreswechsel. Wer dabei in der heimischen Mietwohnung feiern möchte, sollte trotz allem die Hausordnung nicht vergessen – denn die gilt auch an Silvester! So sieht der aktuelle „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ im Interesse aller Mieter vor, dass in der Zeit von 21 bis 7 Uhr unbedingte Ruhe einzuhalten ist. An Silvester gibt es zwar eine erweiterte Toleranzgrenze, weil das Feiern in dieser besonderen Nacht zum Brauchtum gehört, doch es gilt auch dann das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dazu gehört auch, mögliche Partypläne den anderen Hausbewohnern vorher mitzuteilen und es mit der Lautstärke nicht zu übertreiben. Zu beachten ist jedoch, dass auch eine rechtzeitige Mitteilung an die Nachbarn keine rechtliche Wirkung entfaltet. Oft zeigen allerdings informierte Nachbarn mehr Verständnis für etwaige Störungen.
„Am besten ist es, wenn Mieter die Interessen ihrer Nachbarn bereits bei der Planung ihrer Silvesterfeier mit in den Blick nehmen und diese möglichst einbeziehen“, empfiehlt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Schließlich ist der Jahreswechsel ein freudiges Ereignis, das jeder auf die eine oder andere Art feiern möchte und auch sollte.“
Viele Menschen möchten es dieses Silvester wieder ausgiebig krachen lassen. Laut Medienberichten erwarten die deutschen Feuerwerkshersteller so hohe Umsätze wie vor der Pandemie. Beim Böllern sollte die Sicherheit sehr ernst genommen werden. Wer Feuerwerkskörper zündet, muss darauf achten, dass kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Mit unseren Tipps kommen Sie sicher ins neue Jahr:
- Niemals Raketen und Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon abfeuern!
- Achtung: Immer damit rechnen, dass Raketen und Böller auch fehlgehen können! Es muss ausreichend Platz vorhanden sein.
- Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr abbrennen. Diese Zeiten gelten im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Darüber hinaus darf im Bereich der Binnenalster und des Rathauses gar kein Feuerwerk abgebrannt werden. Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist dort untersagt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße!
- Schützen Sie Ihre Mietwohnung und halten Sie alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.
Ihr Mieterverein rät angesichts des Klimawandels: Verzichten Sie auf Silvesterknaller und Raketen und schützen Sie damit die Umwelt!
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