#Pressemitteilungen
28.12.2023

Silvester in der Mietwohnung: So vermeiden Sie Ärger mit den Nachbar:innen

Was Sie für einen entspannten und harmonischen Jahreswechsel beachten sollten.

Feuerwerk über der Binnenalster in Hamburg

Feuerwek zu Silvester in Hamburg

Am Silvesterabend steht vielerorts ausgelassenes Feiern auf dem Programm. Wer das Jahr jedoch in der heimischen Mietwohnung ausklingen lassen möchte, sollte nicht vergessen, dass die Hausordnung auch an Silvester gilt. So sieht der aktuelle „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ im Interesse aller Mieter:innen vor, dass in der Zeit von 21 bis 7 Uhr unbedingte Ruhe einzuhalten ist. An Silvester gibt es zwar eine erweiterte Toleranzgrenze, weil das Feiern in dieser besonderen Nacht zum Brauchtum gehört, doch es gilt auch dann das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dazu gehört, mögliche Partypläne den anderen Hausbewohnern vorher mitzuteilen und es mit der Lautstärke nicht zu übertreiben. Zu beachten ist jedoch, dass auch eine rechtzeitige Mitteilung an die Nachbar:innen keine rechtliche Wirkung entfaltet. Oft zeigen allerdings informierte Nachbar:innen mehr Verständnis für etwaige Störungen.

„Am besten ist es, wenn Mieter:innen die Interessen ihrer Nachbar:innen bereits bei der Planung ihrer Silvesterfeier mit in den Blick nehmen und diese möglichst einbeziehen“, empfiehlt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Schließlich ist der Jahreswechsel ein freudiges Ereignis, das jeder auf die eine oder andere Art feiern möchte und auch sollte.“

Zum Brauchtum an Silvester gehört hierzulande bei vielen Menschen auch das Böllern. Der Mieterverein rät angesichts der hohen Verletzungsgefahr und aufgrund des Klimawandels: Verzichten Sie auf Silvesterknaller und Raketen und schützen Sie damit sich und die Umwelt! Wer auf das Böllern dennoch nicht verzichten möchte, muss darauf achten, dass kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Mit unseren Tipps kommen Sie sicher ins neue Jahr:

  • Kaufen Sie Feuerwerk nur im Fachhandel, „illegales“ Feuerwerk birgt große Verletzungsgefahren!
  • Niemals Raketen und Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon abfeuern!
  • Achtung: Immer damit rechnen, dass Raketen und Böller auch fehlgehen können! Es muss ausreichend Platz vorhanden sein.
  • Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr abbrennen. Diese Zeiten gelten im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Darüber hinaus darf im Bereich der Binnenalster und des Rathauses gar kein Feuerwerk abgebrannt werden. Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist dort untersagt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße!
  • Schützen Sie Ihre Mietwohnung! Halten Sie alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.

Pressemitteilung zum Herunterladen

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 / 8 79 79-333

Ansprechpartner: Dr. Rolf Bosse, 0162 / 1325110

Pressefotos: mieterverein-hamburg.de/de/kontakt/pressekontakt

Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V., Landesverband im Deutschen Mieterbund e.V.
Mit 77.000 Mitgliedshaushalten Hamburgs größte Mieterorganisation
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg (bei U/S-Bahn Berliner Tor),
Tel. 040 / 8 79 79-0, Fax 040 / 8 79 79-110
mieterverein-hamburg.de, info@mieterverein-hamburg.de

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.