Silvester in der Mietwohnung: So vermeiden Sie Ärger mit den Nachbar:innen
Was Sie für einen entspannten und harmonischen Jahreswechsel beachten sollten.
Am Silvesterabend steht vielerorts ausgelassenes Feiern auf dem Programm. Wer das Jahr jedoch in der heimischen Mietwohnung ausklingen lassen möchte, sollte nicht vergessen, dass die Hausordnung auch an Silvester gilt. So sieht der aktuelle „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ im Interesse aller Mieter:innen vor, dass in der Zeit von 21 bis 7 Uhr unbedingte Ruhe einzuhalten ist. An Silvester gibt es zwar eine erweiterte Toleranzgrenze, weil das Feiern in dieser besonderen Nacht zum Brauchtum gehört, doch es gilt auch dann das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dazu gehört, mögliche Partypläne den anderen Hausbewohnern vorher mitzuteilen und es mit der Lautstärke nicht zu übertreiben. Zu beachten ist jedoch, dass auch eine rechtzeitige Mitteilung an die Nachbar:innen keine rechtliche Wirkung entfaltet. Oft zeigen allerdings informierte Nachbar:innen mehr Verständnis für etwaige Störungen.
„Am besten ist es, wenn Mieter:innen die Interessen ihrer Nachbar:innen bereits bei der Planung ihrer Silvesterfeier mit in den Blick nehmen und diese möglichst einbeziehen“, empfiehlt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Schließlich ist der Jahreswechsel ein freudiges Ereignis, das jeder auf die eine oder andere Art feiern möchte und auch sollte.“
Zum Brauchtum an Silvester gehört hierzulande bei vielen Menschen auch das Böllern. Der Mieterverein rät angesichts der hohen Verletzungsgefahr und aufgrund des Klimawandels: Verzichten Sie auf Silvesterknaller und Raketen und schützen Sie damit sich und die Umwelt! Wer auf das Böllern dennoch nicht verzichten möchte, muss darauf achten, dass kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Mit unseren Tipps kommen Sie sicher ins neue Jahr:
- Kaufen Sie Feuerwerk nur im Fachhandel, „illegales“ Feuerwerk birgt große Verletzungsgefahren!
- Niemals Raketen und Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon abfeuern!
- Achtung: Immer damit rechnen, dass Raketen und Böller auch fehlgehen können! Es muss ausreichend Platz vorhanden sein.
- Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr abbrennen. Diese Zeiten gelten im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Darüber hinaus darf im Bereich der Binnenalster und des Rathauses gar kein Feuerwerk abgebrannt werden. Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist dort untersagt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße!
- Schützen Sie Ihre Mietwohnung! Halten Sie alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.
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