Silvester – so viel Lärm darf sein
Partys sind laut, vor allem die Silvesterparty. In sehr vielen Wohnungen wird gefeiert und traditionellerweise explodieren um Mitternacht Böller und Raketen, so dass es wenig Sinn macht, Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern. Aber dennoch gibt es für die Silvesterfeier zum Jahreswechsel in den eigenen vier Wänden gewisse Grenzen.
„Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bleibt bestehen. Die erweiterte Toleranzgrenze für Lärm bei der Neujahresfeier darf daher nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden“, mahnt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Es ist daher empfehlenswert, Nachbarn im Vorfeld über eine geplante Party zu informieren oder am besten einzuladen. Grundsätzlich gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Das bedeutet, auch am Silvesterabend sollte mit „angezogener Handbremse“ gefeiert werden.
Feuerwerkskörper dürfen im gesamten Hamburger Stadtgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis 1. Januar 1.00 Uhr abgebrannt werden. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Raketen oder Silvesterkracher sollten nicht im Treppenhaus oder Hauseingang gezündet werden. Auch das „Abfeuern“ von Raketen vom Balkon sollte aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen.
Zudem empfiehlt es sich, in der Silvesternacht sämtliche Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen zu halten und keine brennbaren Gegenstände auf dem Balkon stehen zu lassen.
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